Erschienen in:
25.11.2019 | Originalien
Die Ohrfeige. Teil 2 – Verletzungsfolgen und juristische Bedeutung
verfasst von:
Dr. med. univ. P. Hofer, PD Dr. J. Adamec, Prof. Dr. M. Graw, Dr. S. Pittner, Prof. Dr. F. Monticelli, PD Dr. J. Schöpfer
Erschienen in:
Rechtsmedizin
|
Ausgabe 1/2020
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Hintergrund
Folgt man der gängigen Meinung, so führen „Ohrfeigen“ häufig nur zu sog. Bagatellverletzungen. Jedoch ist man als Sachverständiger vor Gericht immer wieder mit der Diskrepanz zwischen „lediglich“ einer Ohrfeige und einem angeblich daraus resultierenden schweren Verletzungsmuster konfrontiert. Dies kann bei fehlender Kenntnis der möglichen Verletzungsfolgen von Schlägen mit der flachen Hand (Ohrfeigen, „Watschen“) durchaus zu einer falschen Beurteilung durch Sachverständige führen.
Material und Methode
Es erfolgte eine retrospektive Auswertung von mündlichen Gutachten vor Gericht bzw. der schriftlichen Dokumentation derselben im Hinblick auf die (juristische) Wertung von Schlägen mit der flachen Hand und den im Rahmen der Verhandlung beschriebenen Verletzungsfolgen aus den Jahren 2014–2018.
Ergebnisse
Es zeigte sich in insgesamt 129 Verhandlungen, dass in den meisten Fällen als Folge von Schlägen mit der flachen Hand lediglich „Bagatellverletzungen“ entstanden. Am häufigsten wurden Rötungen und/oder Schmerzen sowie kleinere blutende Verletzungen beschrieben. In Einzelfällen kann es jedoch auch zu massiven Verletzungen wie etwa Frakturen und Verletzungen des Trommelfells kommen.
Diskussion
Auch wenn die Gewalteinwirkungen auf den ersten Blick oftmals nur wenig intensiv erschienen, so kann es je nach Intensität und Technik auch zu massiven Verletzungen kommen, wobei anzumerken ist, dass die Beschreibungen der Gewalteinwirkungen und der Verletzungen in foro bzw. die schriftliche Dokumentation für eine rechtsmedizinische Beurteilung und Auswertung oftmals erheblich verbesserungswürdig erscheint.