Erschienen in:
25.05.2020 | Leichenschau | Originalien
Inhaltliche und strukturelle Änderungen der rechtsmedizinischen Lehre in Deutschland
verfasst von:
S. Nold, S. Anders, T. Bajanowski, Prof. Dr. med. habil. S. Heide, MME
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 4/2020
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Zusammenfassung
Hintergrund und Fragestellung
Die Umsetzung der Approbationsordnung für Ärzte im Jahr 2002 hat an den medizinischen Fakultäten in Deutschland zu erheblichen Veränderungen in der Organisation und Struktur des Medizinstudiums geführt, die sich auch in der Rechtsmedizin abgebildet haben. Im Hinblick auf die in den nachfolgenden Jahren rasant erfolgte Weiterentwicklung der Lehr- und Lernmethoden soll geprüft werden, welche Veränderungen der rechtsmedizinischen Lehre dieser Prozess bewirkt hat.
Material und Methoden
Es wurde ein Fragebogen mit 51 Items erstellt, u. a. zum Pflichtcurriculum sowie zu den Angeboten an Wahlfächern, Querschnittsbereichen und sonstigen Lehrveranstaltungen. Nachfolgend wurden die Lehrbeauftragten der rechtsmedizinischen Institute um die Beantwortung auf einer Onlineplattform gebeten. Von den 35 Standorten konnten 28 Fragebogen in die Auswertung einbezogen werden.
Ergebnisse und Diskussion
Die Pflichtveranstaltungen werden zumeist fachspezifisch durchgeführt. Neben Vorlesungen und Seminaren bieten fast alle Institute praktisch orientierte Lehrveranstaltungen an. Eher seltener kommen weitere Formate, wie problemorientiertes Lernen oder E‑Learning-Module, zur Anwendung. Demgegenüber haben Lernzielkataloge und unterrichtsbegleitende Materialien bereits eine weite Verbreitung gefunden. In der Anzahl der Lehreinheiten und deren thematischer Ausgestaltung waren teilweise erhebliche Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten ersichtlich. So ist die ärztliche Leichenschau mittlerweile in allen Instituten Bestandteil von praktischen Übungen, häufig in Form eines Kleingruppenunterrichts. Etwa ein Drittel der rechtsmedizinischen Lehrenden verfügt über eine medizindidaktische Basisqualifikation. Gegenüber der früheren Erhebung zeigte sich ein moderater Anstieg der Beteiligung an Querschnittsbereichen und Wahlfächern. Weit verbreitet sind rechtsmedizinische Themen auch in der Unterrichtung anderer Studiengänge und Berufsgruppen.