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Erschienen in: Notfall +  Rettungsmedizin 4/2004

01.06.2004 | Notfall aktuell

Das neue Arbeitszeitgesetz

Auswirkungen auf den Rettungsdienst

verfasst von: R. Schneider, S. Topp

Erschienen in: Notfall + Rettungsmedizin | Ausgabe 4/2004

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Auszug

Mit dem „Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt“ vom 24. Dezember 2003 wurde auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) novelliert. Damit reagierte der Gesetzgeber auf das EuGH-Urteil im Fall Jäger vom 9. September 2003 zum Bereitschaftsdienst von Ärzten im Krankenhaus. Dieses Urteil ist auch direkt auf den Rettungsdienst übertragbar. Damit sind die jahrelangen Unsicherheiten nach dem EuGH-Urteil vom 3. Oktober 2000 (SIMAP) beendet, wonach auch Bereitschaftsdienstzeiten als Arbeitszeit bewertet wurden. Das neue Arbeitszeitgesetz regelt jetzt explizit die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit und setzt damit den noch fehlenden Teil der EG-Arbeitszeitrichtlinie vom 23. November 1993 um, wobei nach wie vor Fragen offen bleiben. …
Literatur
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Zurück zum Zitat Bermig K (2004) Die Änderung des Arbeitszeitgesetzes durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt. Betriebs-Berater 2: 101–105 Bermig K (2004) Die Änderung des Arbeitszeitgesetzes durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt. Betriebs-Berater 2: 101–105
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Zurück zum Zitat EuGH (2003) Schlussanträge des Generalanwalts Dámaso Ruiz-Jarabo in der Rechtssache C-151/02. Pressemitteilung 31/03 EuGH (2003) Schlussanträge des Generalanwalts Dámaso Ruiz-Jarabo in der Rechtssache C-151/02. Pressemitteilung 31/03
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Zurück zum Zitat Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, Artikel 4b (BGBl. I S. 3005–3006) Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, Artikel 4b (BGBl. I S. 3005–3006)
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Zurück zum Zitat Lörcher K, Kappelmann K, Alex M, Schmitz P (2004) Gilt die Arbeitszeitrichtlinie auch im Übergangszeitraum des neuen Arbeitszeitgesetzes für mich? In: ver.di e.V. (Hrsg) Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit: Arbeitsschutz hat Vorrang. ver.di, Berlin, S 12 Lörcher K, Kappelmann K, Alex M, Schmitz P (2004) Gilt die Arbeitszeitrichtlinie auch im Übergangszeitraum des neuen Arbeitszeitgesetzes für mich? In: ver.di e.V. (Hrsg) Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit: Arbeitsschutz hat Vorrang. ver.di, Berlin, S 12
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Zurück zum Zitat Orgakom Kongress+Seminar GmbH Waldbronn (2003) Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit: Das BAG-Urteil vom 18.02.2003 und seine massiven Auswirkungen auf den Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz. Veranstaltungsflyer Orgakom Kongress+Seminar GmbH Waldbronn (2003) Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit: Das BAG-Urteil vom 18.02.2003 und seine massiven Auswirkungen auf den Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz. Veranstaltungsflyer
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Zurück zum Zitat Rechtssachen C-397/01 bis C-403/01 betreffend den EuGH vom Arbeitsgericht Lörrach Rechtssachen C-397/01 bis C-403/01 betreffend den EuGH vom Arbeitsgericht Lörrach
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Zurück zum Zitat Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ArbeitsschutzRahmenRL), Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1989 (89/391/EWG) Amtsblatt L 183, S. 1 Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ArbeitsschutzRahmenRL), Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1989 (89/391/EWG) Amtsblatt L 183, S. 1
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Zurück zum Zitat Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitrichtlinie). Amtsblatt L 307, S. 0018–0024 Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitrichtlinie). Amtsblatt L 307, S. 0018–0024
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Zurück zum Zitat Ständige Konferenz für den Rettungsdienst (2003) Appell zur Novelle des Arbeitszeitgesetzes. 18. November 2003 Ständige Konferenz für den Rettungsdienst (2003) Appell zur Novelle des Arbeitszeitgesetzes. 18. November 2003
25.
Metadaten
Titel
Das neue Arbeitszeitgesetz
Auswirkungen auf den Rettungsdienst
verfasst von
R. Schneider
S. Topp
Publikationsdatum
01.06.2004
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Notfall + Rettungsmedizin / Ausgabe 4/2004
Print ISSN: 1434-6222
Elektronische ISSN: 1436-0578
DOI
https://doi.org/10.1007/s10049-004-0662-x

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