Erschienen in:
01.05.2007 | Originalien
Schäden in der Anästhesie
Ergebnisse der Hannoverschen Schlichtungsverfahren 2001–2005
verfasst von:
Prof. Dr. W. Schaffartzik, J. Neu
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 5/2007
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Zusammenfassung
Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern in Hannover (Norddeutsche Schlichtungsstelle) wurde 1976 eingerichtet, um Streitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten über Schäden im Zusammenhang mit einer Behandlung beizulegen. Darüber hinaus sollen Publikationen über abgeschlossene Fälle der Norddeutschen Schlichtungsstelle dazu beitragen, die Zahl der Fehler und Schäden zu vermindern. In der vorliegenden Untersuchung wurden alle Verfahren der Schlichtungsstelle (n=435) der Jahre 2001–2005 analysiert, an denen der Anästhesist der Schlichtungsstelle beteiligt war. Dabei lassen sich folgende Schadenshäufungen erkennen: Schäden im Zusammenhang mit anästhesiologischen Maßnahmen an den Atemwegen (23,9%), Schäden bei der Anlage von Regionalanästhesien (18,2%) und Gefäßzugängen (13,1%) sowie bei der Lagerung der Patienten (9,9%). Erwähnenswert sind 21 Fälle intraoperativer Wachheit, die von der Norddeutschen Schlichtungsstelle in 52,4% als schadensersatzpflichtig bewertet wurden. In 310 Fällen (71,3%) ist der Schaden auf die ärztliche Behandlung zurückzuführen. In 21,8% der Fälle (n=95) sah die Schlichtungsstelle die Voraussetzungen als gegeben an, den Parteien eine außergerichtliche Regulierung zu empfehlen. In diesen Fällen war die Schlichtungsstelle zu der Auffassung gelangt, dass der Schaden durch eine schuldhaft fehlerhafte Behandlung verursacht worden war. Der Anästhesist hat die ihm anvertrauten Patienten mit einer den Maßnahmen nach den Leistungs- und Sorgfaltsregeln des Fachgebietes angemessenen Sorgfalt zu behandeln, um Fehler und daraus resultierende Schäden beim Patienten zu vermeiden. Fehlerbedingte Schäden müssen so weit wie möglich reduziert werden. Bei einer lege artis vorgenommenen Behandlung entstandene Schäden werden als unvermeidbare Komplikationen angesehen. Auch in diesen Fällen haben wir unser ärztliches Handeln kritisch zu prüfen und nach Verbesserungen zu suchen, um diese Rate der iatrogenen Schäden zu senken.