Erschienen in:
01.04.2011 | Originalien
Vorgehaltene Medikamente auf notarztbesetzten Rettungsmitteln in Deutschland
Realität und Erfordernis nach Leitlinien
verfasst von:
Dr. D. Rörtgen, A. Schaumberg, M. Skorning, S. Bergrath, S.K. Beckers, M. Coburn, J.C. Brokmann, H. Fischermann, M. Nieveler, R. Rossaint
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 4/2011
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Zusammenfassung
Hintergrund
Im Rettungsdienst sollte die Patientenversorgung evidenzbasiert erfolgen. In dieser Studie wurde die medikamentöse Ausstattung notarztbesetzter Rettungsmittel erfasst. Für ausgewählte „Tracer“-Diagnosen wurden die Medikamentenbestände analysiert und mit dem Bedarf nach Leitlinien verglichen.
Methode
Von Mai 2008 bis Januar 2009 wurden alle 148 Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD), die bei der Bundesgeschäftsstelle des Bundesverbandes der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland e. V. registriert sind, angeschrieben und um Übersendung ihrer Medikamentenausstattungslisten gebeten. Die Auswertung erfolgte anonymisiert. Als Tracer-Diagnosen dienten „kardiopulmonale Reanimation (CPR)“, „akutes Koronarsyndrom (ACS)“, „Status generalisierter tonisch-klonischer Krampfanfall“, „schwerer Asthmaanfall“ bzw. „akute Exazerbation einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD)“, „Schmalkomplextachykardie“, „schweres Schädelhirntrauma (SHT)“ und „akute Herzinsuffizienz mit Zeichen der Hypoperfusion“. Die aktuellen Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. dienten als Grundlage und wurden mit internationalen Leitlinien abgeglichen.
Ergebnisse
Die Rücklaufquote betrug 64,2%; 39 Stoffgruppen und 142 verschiedene Medikamente konnten ermittelt werden. Der Leitlinienabgleich ergab, dass mit einer Häufigkeit von etwa 30–80%, abhängig von der jeweiligen Tracer-Diagnose, keine medikamentöse Akuttherapie nach höchstem Evidenzgrad erfolgen kann.
Schlussfolgerung
Aufgrund aktueller Therapieempfehlungen sollte die Ausstattung mit Noradrenalin, Adenosin, Dobutamin, Natriumbikarbonat, Kalzium, Magnesium, Lorazepam zur i.v.-Applikation sowie mit Ipratropiumbromid und Salbutamol (beide als Fertiginhalat) verbessert werden. Für die Zukunft ist ein bundeseinheitlicher Mindeststandard nach evidenzbasierten Grundlagen anzustreben.