Erschienen in:
03.02.2016 | Psychiatrie und Psychosomatik | Originalien
Patienten mit Störungen nach ICD-10 F3 und F4 in Psychiatrie und Psychosomatik – wer wird wo behandelt?
Merkmale der Zuweisung aus der PfAD-Studie
verfasst von:
Dr. D. Bichescu-Burian, C. Cerisier, A. Czekaj, J. Grempler, S. Hund, S. Jaeger, P. Schmid, G. Weithmann, T. Steinert
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 1/2017
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die stationäre Versorgung von Patienten mit depressiven, neurotischen, Angst- und somatoformen Störungen (ICD-10 F3/F4 Diagnosen) erfolgt in Deutschland in unterschiedlichen Settings von Psychiatrie und Psychosomatik. Die Frage, welche Merkmale die Zuweisung zu einem der beiden Fachgebiete bedingen, ist gesundheitspolitisch hoch relevant und Gegenstand kontroverser Diskussionen. Eine solide empirische Basis dafür fehlt bisher.
Methodik
In der Studie über Behandlungspfade für Patienten mit Angst und Depression (PfAD-Studie) wurden je 80 Patienten mit klinischen Hauptdiagnosen aus dem Spektrum ICD-10 F3/F4 konsekutiv in vier Behandlungssettings (psychiatrische Depressionsstation, Kriseninterventionsstation, psychiatrische Tageskliniken und psychosomatische Akutklinik) rekrutiert und untersucht.
Ergebnisse
In allen Behandlungsformen wurde eine Klientel von erheblicher Krankheitsschwere und Chronifizierung behandelt. Weibliches Geschlecht, höherer Bildungsstatus und höheres Einkommen prädizierten eine Behandlung in der Psychosomatik; männliches Geschlecht, Verlegung aus einem anderen Krankenhaus oder Notfalleinweisung, die komorbide Diagnose einer Persönlichkeitsstörung, eine höhere psychische Komorbidität und Selbstgefährdung bei Aufnahme prädizierten die Behandlung in einem der psychiatrischen Settings. Psychosomatische Patienten wiesen weder häufiger „psychosomatische“ Störungsbilder noch häufigere körperliche Begleitprobleme auf.
Diskussion
Es gibt große Überschneidungen zwischen psychiatrischer und psychosomatischer Versorgung. Die differenzielle Zuweisung zu den verschiedenen Behandlungsformen scheint sowohl nach Gesichtspunkten der Krankheitsschwere als auch nach Gesichtspunkten des Sozialstatus zu erfolgen.