Erschienen in:
07.05.2019 | Pflege | Leitlinien und Empfehlungen
Personelle und organisatorische Voraussetzungen für Schmerzdienste in Krankenhäusern
Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V.
verfasst von:
J. Erlenwein, W. Meißner, F. Petzke, E. Pogatzki-Zahn, U. Stamer, W. Koppert
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 5/2019
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Zusammenfassung
Obwohl Schmerzdienste als Versorgungsmodell etabliert sind, besteht eine erhebliche Heterogenität bezüglich Organisation, personeller Besetzung und Qualifikation sowie zum Behandlungsspektrum. Mit der vorliegenden Empfehlung definiert die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin personelle und organisatorische Voraussetzungen für Schmerzdienste, um in Ergänzung zur allgemeinen Schmerzbehandlung der primär bettenführenden Abteilungen eine qualitativ hochwertige, spezialisierte, innerklinische schmerzmedizinische Versorgung in allen Versorgungseinheiten des Krankenhauses zu gewährleisten.
Schmerzdienste sollen die Betreuung spezieller anästhesiologischer Analgesieverfahren sowie die Konsil- und Liaison-Betreuung fachlich und organisatorisch in einer Dienststruktur abdecken. Sie sollen 24 h/7 Tage die Woche über einen einheitlichen Kontakt erreichbar sein. Der Ärztliche Leiter soll die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie innehaben, zusätzlich möglichst eine Weiterbildung in psychosomatischer Grundversorgung. Weitere ärztliche Mitarbeiter sollen den Facharztstandard erfüllen, nicht-ärztliche Mitarbeiter schmerzspezifische Weiterbildungen nachweisen. Als zeitliche Richtwerte für die Personalkalkulation wurden Mindestzeiten definiert für die Betreuung spezieller Analgesieverfahren (Erstkontakt 20 min, Folgekontakte 10 min) und für Konsil- und Liaison-Betreuung (Erstkontakt 45 min, Folgekontakt 20 min), zuzüglich Wege- und Rüstzeiten, Schulung und Qualitätssicherung. Neben der Definition der räumlichen Ressourcen und Ausstattung wird betont, dass die Sicherstellung der spezialisierten Versorgung fach- und abteilungsübergeordnet eine hohe Priorität hat und ein ausreichendes und planbares eigenes Budget zur Verfügung stehen soll. Klinikinterne schriftliche Vereinbarungen zwischen den beteiligten Fachabteilungen werden zur Sicherung der Versorgungsqualität empfohlen, ebenso eine für alle Beteiligten transparente Dokumentation und die regelmäßige Erfassung der Ergebnisqualität aus Patientensicht.