Erschienen in:
25.04.2019 | Notfallmedizin | Leitthema
Neustrukturierung der stationären Notfallversorgung
Was ändert sich?
verfasst von:
PD Dr. med. J. C. Brokmann, M. Pin, M. Bernhard, F. Walcher, A. Gries
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 5/2019
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Zusammenfassung
Die Neustrukturierung der stationären Notfallversorgung wurde auf Basis des Krankenhausstrukturgesetzes durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 19.04.2018 beschlossen und ist mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 18.05.2018 verbindlich. Der Beschluss beschreibt die zukünftigen strukturellen und qualitativen Voraussetzungen für die Teilnahme von Krankenhäusern an der Notfallversorgung in 3 Stufen: Basisnotfallversorgung, erweiterte Notfallversorgung und umfassende Notfallversorgung. Darüber hinaus ist eine Stufe der Nichtteilnahme vorgesehen. Hinzu kommen Spezialmodule z. B. für die Versorgung von Kindern und Zusatzmodule für spezifisch ausgerichtete Krankenhäuser der hochspezialisierten Patientenversorgung (z. B. Schlaganfallversorgung [Stroke-Unit]). Eine Übergangsregelung von 3 bis 5 Jahren gibt den Krankenhäusern die Möglichkeit, sich auf die neuen Mindestanforderungen einzustellen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) werden im Nachgang des Beschlusses die Bemessung der Zu- und Abschläge verhandeln.