Erschienen in:
01.02.2014 | Originalarbeit
Qualifizierung und Qualitätskontrolle in der forensischen Psychiatrie – die aktuelle Situation in der Schweiz
Teil 2: Zivil- und Sozialrecht
verfasst von:
Dr. med. Josef Sachs, PD Dr. med. habil. Elmar Habermeyer, Dr. med. Gerhard Ebner, M.H.A.
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 1/2014
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Zusammenfassung
Die Praxis der zivilrechtlichen Begutachtung befindet sich in der Schweiz wegen der am 01.01.2013 in Kraft getretenen Änderung der gesetzlichen Grundlagen in einer Umbruchphase. Das neue Zivilgesetzbuch verschiebt die Kompetenz für die Anordnung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wegen Selbst- oder Fremdgefährdung von einer Laienbehörde zu einem neu geschaffenen Fachgremium. Außerdem wurden die Patientenrechte stark ausgebaut. Die sich daraus ergebenden Folgen für die gutachterliche Arbeit sind zurzeit noch nicht abschätzbar.
Die Entwicklung der Praxis der versicherungsrechtlichen Begutachtungen steht unter dem Zeichen von neueren gesetzlichen Vorgaben, deren Ziel es ist, die enorme Steigerung der Zahl der Neuberentungen, v. a. wegen psychischer Erkrankungen, einzudämmen. Im Gegensatz zum zivilrechtlichen Bereich bestehen im versicherungsrechtlichen Bereich bereits klare Standards, die 2012 von der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie erlassen wurden. Sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die gutachterliche Praxis im Zivil- und Versicherungsrecht der Schweiz lassen sich durchaus mit den Verhältnissen in Deutschland vergleichen. Es bestehen aber auch einige wichtige inhaltliche und terminologische Unterschiede. Der Beitrag wird sowohl die Situation und die neuere Entwicklung in der Schweiz skizzieren als auch auf einige Unterschiede zu Deutschland hinweisen.