Erschienen in:
01.02.2014 | Originalarbeit
Qualitätssicherung bei der betreuungsrechtlichen Begutachtung
verfasst von:
Prof. Dr. Norbert Nedopil
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 1/2014
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Zusammenfassung
Qualitätssicherung hat in der zivilrechtlichen Begutachtung nicht mit den Entwicklungen mitgehalten, die insbesondere bei Begutachtungen im Strafrecht vorangetrieben wurden. Dies gilt auch für betreuungsrechtliche Begutachtungen, obwohl in diesem Bereich ungleich häufiger begutachtet wird als in anderen Rechtsgebieten. Bemühungen zur Qualitätssicherung sollten Anleihen machen bei den Qualitätsstandards, die sowohl im Strafrecht wie im Sozialrecht entwickelt wurden. Ein großer Teil dieser Standards ist für alle Begutachtungen geeignet. Darüber hinaus ist den besonderen Vorgaben im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), den Vorgaben der Rechtsprechung und insbesondere den Bedürfnissen der Betroffenen und der über sie entscheidenden Betreuungsgerichten Rechnung zu tragen. Aufbauend auf den bereits bekannten und veröffentlichten Vorschlägen wird versucht, Vorgehen und Abfassung bei der betreuungsrechtlichen Begutachtung so zu systematisieren und zu erläutern, dass diese Gutachten einer Qualitätsprüfung unterzogen werden können.