Erschienen in:
01.06.2004 | Rechtsmedizin—gestern—heute—morgen
Rechtsmedizin und Medizinrecht—heute und morgen
verfasst von:
Prof. Dr. J. Taupitz
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 3/2004
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Auszug
Rechtsmedizin und Medizinrecht sind von ihrem Namen her beide gleichermaßen Kombinationen aus Recht und Medizin. Jedoch ist das eine keineswegs nur das Spiegelbild des anderen, und es sind auch nicht etwa nur die Schwerpunkte ein wenig anders verteilt. Vielmehr wird der Unterschied zwischen beiden erst dann deutlich, wenn man die Betonung auf den an sich unbetonten Wortteil legt—und damit, wie es auch sonst nicht selten gut wäre, das scheinbar Nebensächliche in das Bewusstsein rückt: Die Rechtsmedizin ist Medizin, und das Medizinrecht ist Recht. Als Medizin ist die Rechtsmedizin mit ihren ureigenen medizinisch-naturwissenschaftlichen Methoden auf die Rechtsordnung bezogen, während das Medizinrecht in seiner Eigenschaft als Recht seine Rechtsregeln auf die Medizin ausrichtet. Der Rechtsmediziner ist voll ausgebildeter, approbierter Arzt, der zusätzlich 60 Monate Weiterbildungszeit absolviert hat, und zwar 6 Monate im Gebiet Pathologie, 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie oder forensische Psychiatrie und 4 Jahre in einem Institut für Rechtsmedizin. …