Erschienen in:
01.04.2009 | Leitthema
Register für klinische Studien
Einführung in das Thema und Hintergründe
verfasst von:
Dr. rer. nat. G. Antes, G. Dreier, H. Hasselblatt, A. Blümle, M. Schumacher
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 4/2009
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Zusammenfassung
Wer klinische Studien durchführt, hat eine Verpflichtung zur Veröffentlichung ihrer Ergebnisse gegenüber Patienten, Förderern, Fachkollegen und der Öffentlichkeit. Eine verzögerte oder unterbliebene Publikation von Studien mit nicht erwünschten oder vermeintlich uninteressanten Ergebnissen sowie die schnelle und mehrfache Publikation erwünschter Ergebnisse können zu einer massiv verzerrten Wahrnehmung führen, das heißt zum Beispiel zur Überbetonung des Nutzens einer Therapie bei gleichzeitiger Missachtung möglicher Risiken. Ein wichtiger Baustein, um dem Problem des „Under Reportings“ entgegenzuwirken, sind umfassende Register für klinische Studien. Im vorliegenden Beitrag werden die Hintergründe für den Aufbau des Deutschen Registers Klinischer Studien beschrieben; dabei wird insbesondere auf den Publikationsbias eingegangen.