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Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 4/2009

01.04.2009 | Tätigkeitsbericht

Tätigkeitsbericht der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES)

Sechster Bericht nach Inkrafttreten des Stammzellgesetzes (StZG) für den Zeitraum vom 01.12.2007 bis 30.11.2008

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 4/2009

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Auszug

Die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ist ein unabhängiges und interdisziplinär zusammengesetztes Expertengremium, das Anträge auf Import und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen (hES-Zellen) prüft und bewertet. Die Tätigkeiten der Kommission sind im Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) vom 28. Juni 2002 (BGBl. I S. 2277) (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/BGBl102042s 2277.pdf) [geändert durch das Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes vom 14. August 2008 (BGBl. I S. 1708) (http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1708.pdf)] und in der Verordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz (ZES-Verordnung – ZESV) vom 18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2663) (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/ bgbl102s2663.pdf) geregelt. Die ZES gibt Empfehlungen zu den Anträgen gegenüber der nach StZG zuständigen Behörde, dem Robert Koch-Institut (RKI), ab. …
Metadaten
Titel
Tätigkeitsbericht der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES)
Sechster Bericht nach Inkrafttreten des Stammzellgesetzes (StZG) für den Zeitraum vom 01.12.2007 bis 30.11.2008
Publikationsdatum
01.04.2009
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 4/2009
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-009-0834-4

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