Erschienen in:
01.04.2009 | Tätigkeitsbericht
Tätigkeitsbericht der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES)
Sechster Bericht nach Inkrafttreten des Stammzellgesetzes (StZG) für den Zeitraum vom 01.12.2007 bis 30.11.2008
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
|
Ausgabe 4/2009
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ist ein unabhängiges und interdisziplinär zusammengesetztes Expertengremium, das Anträge auf Import und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen (hES-Zellen) prüft und bewertet. Die Tätigkeiten der Kommission sind im Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) vom 28. Juni 2002 (BGBl. I S. 2277) (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/BGBl102042s 2277.pdf) [geändert durch das Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes vom 14. August 2008 (BGBl. I S. 1708) (http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1708.pdf)] und in der Verordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz (ZES-Verordnung – ZESV) vom 18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2663) (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/ bgbl102s2663.pdf) geregelt. Die ZES gibt Empfehlungen zu den Anträgen gegenüber der nach StZG zuständigen Behörde, dem Robert Koch-Institut (RKI), ab. …