Erschienen in:
01.06.2005 | Aktuelles
Tun oder Unterlassen
Medikamentenverordnung im „Off-label use“ innerhalb der Grenzen der Erstattungsfähigkeit am Beispiel des Restless-legs-Syndroms
verfasst von:
Dr. Henriette Krug
Erschienen in:
Ethik in der Medizin
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Ausgabe 2/2005
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Auszug
Mit voranstehendem Titel ist ein Entscheidungskonflikt umschrieben, der in Zeiten leerer Kassen im Gesundheitssystem zunehmend an Bedeutung gewinnt: Zum Zankapfel gerät die Kostenerstattung von Medikamenten, die entsprechend dem Stand des medizinischen Wissens jenseits der Zulassungsindikation verordnet werden, im sogenannten „off-label use“. Der Konflikt um den Off-label use bedeutet für die ärztliche Praxis die Beschränkung auf die Arzneimittelverordnung entsprechend der Zulassungsindikation. Dies kann sich im Arzt-Patienten-Gespräch — polemisch zugespitzt — wie folgt anhören: „Es tut mir leid: Zwar sehe ich, dass Sie Beschwerden haben, ich kann Ihnen auch ihre Diagnose nennen und wüsste darüber hinaus, wie ihnen zu helfen wäre — aber leider kann ich das entsprechende Medikament nicht verordnen — es sei denn, Sie zahlen es selbst.“ …