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Erschienen in:

07.05.2018 | Praxis konkret

Arztbewertungsportale

Wann Profile auf Wunsch gelöscht werden müssen

verfasst von: Arno Zurstraßen, M.A.

Erschienen in: Schmerzmedizin | Ausgabe 3/2018

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Zusammenfassung

2014 hatte das BGH entschieden, dass die Speicherung personenbezogener Daten und Arztbewertungen auf Online-Portalen zulässig sei. Nach der Klage einer Dermatologin ändert das BGH nun seine bisherige Rechtsprechung. Profile von Ärzten können in bestimmten Fällen gelöscht werden.
Literatur
Metadaten
Titel
Arztbewertungsportale
Wann Profile auf Wunsch gelöscht werden müssen
verfasst von
Arno Zurstraßen, M.A.
Publikationsdatum
07.05.2018
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Schmerzmedizin / Ausgabe 3/2018
Print ISSN: 2194-2536
Elektronische ISSN: 2364-1010
DOI
https://doi.org/10.1007/s00940-018-0824-4

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