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Erschienen in: Rechtsmedizin 6/2019

05.11.2019 | Vergewaltigung | Originalien

Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten in Köln und Umgebung – Erfahrungen aus mehr als 7 Jahren aus rechtsmedizinischer Perspektive

verfasst von: Dr. med. K. Feld, C. Schulte, M. Bogus, M. A. Rothschild, S. Banaschak

Erschienen in: Rechtsmedizin | Ausgabe 6/2019

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Zusammenfassung

Hintergrund

Sexuelle Gewalt ist ein präsentes Problem in unserer Gesellschaft. Doch viele Übergriffe werden von den Betroffenen nicht angezeigt. Um ihnen trotz erst späterer Anzeigenerstattung eine Spurensicherung zu ermöglichen, wurden in NRW und anderen Bundesländern unterschiedlich organisierte und unterschiedlich finanzierte Strukturen aufgebaut.

Ziel der Arbeit

Die im Institut für Rechtsmedizin registrierten Fälle sollen unter statistischen Gesichtspunkten betrachtet und zu den allgemeinen Erfahrungen über diese Zeit in Beziehung gesetzt werden.

Material und Methoden

Retrospektiv wurden für den Zeitraum vom 05.06.2011 bis zum 31.12.2018 alle Fälle mit anonymer Spurensicherung nach Sexualstraftaten (ASS) des Instituts für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln analysiert. Das Fallkollektiv wurde wissenschaftlich aufgearbeitet.

Ergebnisse

Die registrierten Fälle (insgesamt bisher 275) zeigen eine Häufung im Stadtgebiet von Köln gegenüber den umgebenden Städten und weisen einen Gipfel in den Altersgruppen der 14- bis 20-jährigen sowie der 21- bis 30-jährigen Patientinnen auf. Es sind bislang ausschließlich Proben weiblicher Personen eingegangen. Durchschnittlich werden pro Fall 5,9 Asservate registriert, hierunter Abstriche, Kleidung und Blut- sowie Urinproben. In 28 Fällen kam es anschließend zu einer Anzeigenerstattung. Als problematisch haben sich im Rahmen der Asservierung hauptsächlich Formalien (Beschriftung, Versiegelung) ergeben. Grundsätzlich hat sich über den gesamten Zeitraum eine gute Annahme und Verbesserung in der Dokumentation der ASS-Fälle gezeigt.
Literatur
2.
Zurück zum Zitat Deutscher Juristinnenbund e. V. (2007) Anonyme Spurensicherung bei Opfern von Vergewaltigung – ein Beitrag zur Aufhellung des Dunkelfeldes. Aktuelle Informationen, Bd. 3, S 13 (Abrufbar über das Archiv der Verbandszeitschrift „aktuelle informationen“ des Deutschen Juristinnenbundes e. V.) Deutscher Juristinnenbund e. V. (2007) Anonyme Spurensicherung bei Opfern von Vergewaltigung – ein Beitrag zur Aufhellung des Dunkelfeldes. Aktuelle Informationen, Bd. 3, S 13 (Abrufbar über das Archiv der Verbandszeitschrift „aktuelle informationen“ des Deutschen Juristinnenbundes e. V.)
4.
Zurück zum Zitat Schulte C (2018) Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten (ASS) im Land NRW: Stand März 2018. Landesverband autonomer Frauen-Notrufe NRW, Aachen Schulte C (2018) Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten (ASS) im Land NRW: Stand März 2018. Landesverband autonomer Frauen-Notrufe NRW, Aachen
Metadaten
Titel
Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten in Köln und Umgebung – Erfahrungen aus mehr als 7 Jahren aus rechtsmedizinischer Perspektive
verfasst von
Dr. med. K. Feld
C. Schulte
M. Bogus
M. A. Rothschild
S. Banaschak
Publikationsdatum
05.11.2019
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
Vergewaltigung
Erschienen in
Rechtsmedizin / Ausgabe 6/2019
Print ISSN: 0937-9819
Elektronische ISSN: 1434-5196
DOI
https://doi.org/10.1007/s00194-019-00360-5

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