Erschienen in:
05.11.2019 | Vergewaltigung | Originalien
Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten in Köln und Umgebung – Erfahrungen aus mehr als 7 Jahren aus rechtsmedizinischer Perspektive
verfasst von:
Dr. med. K. Feld, C. Schulte, M. Bogus, M. A. Rothschild, S. Banaschak
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 6/2019
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Zusammenfassung
Hintergrund
Sexuelle Gewalt ist ein präsentes Problem in unserer Gesellschaft. Doch viele Übergriffe werden von den Betroffenen nicht angezeigt. Um ihnen trotz erst späterer Anzeigenerstattung eine Spurensicherung zu ermöglichen, wurden in NRW und anderen Bundesländern unterschiedlich organisierte und unterschiedlich finanzierte Strukturen aufgebaut.
Ziel der Arbeit
Die im Institut für Rechtsmedizin registrierten Fälle sollen unter statistischen Gesichtspunkten betrachtet und zu den allgemeinen Erfahrungen über diese Zeit in Beziehung gesetzt werden.
Material und Methoden
Retrospektiv wurden für den Zeitraum vom 05.06.2011 bis zum 31.12.2018 alle Fälle mit anonymer Spurensicherung nach Sexualstraftaten (ASS) des Instituts für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln analysiert. Das Fallkollektiv wurde wissenschaftlich aufgearbeitet.
Ergebnisse
Die registrierten Fälle (insgesamt bisher 275) zeigen eine Häufung im Stadtgebiet von Köln gegenüber den umgebenden Städten und weisen einen Gipfel in den Altersgruppen der 14- bis 20-jährigen sowie der 21- bis 30-jährigen Patientinnen auf. Es sind bislang ausschließlich Proben weiblicher Personen eingegangen. Durchschnittlich werden pro Fall 5,9 Asservate registriert, hierunter Abstriche, Kleidung und Blut- sowie Urinproben. In 28 Fällen kam es anschließend zu einer Anzeigenerstattung. Als problematisch haben sich im Rahmen der Asservierung hauptsächlich Formalien (Beschriftung, Versiegelung) ergeben. Grundsätzlich hat sich über den gesamten Zeitraum eine gute Annahme und Verbesserung in der Dokumentation der ASS-Fälle gezeigt.