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09.12.2021 | COVID-19 | Nachrichten

Mietrecht

Zu viele Impfwillige im Treppenhaus: Arzt erhielt Kündigung

verfasst von: Kathrin Handschuh

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Weil zu viele Patienten vor der Praxis auf ihre Corona-Impfung gewartet hatten, wird der Mietvertrag eines Baden-Badener Hausarzt wohl nicht verlängert. Wie Ärzte den Streit mit dem Vermieter vermeiden können.

Seit 20 Jahren praktiziert Hausarzt Dr. Egon Burg in Baden-Baden. Doch 2024 könnte Schluss sein: Denn ihm droht, dass sein Mietvertrag für die Räume in der Sophienstraße nicht verlängert wird; von der Hausverwaltung gab es nun die Kündigung. Auslöser ist wohl die offene Corona-Impfsprechstunde, die der Mediziner jeden Mittwoch anbietet.

Bis zu 50 Impfwillige kommen dann ohne Termin, um sich den Piks gegen das Coronavirus abzuholen. Damit die Patienten nicht in der Kälte stehen müssen, durften sie bisher im Treppenhaus warten. „In gebotenem Abstand, denn das Treppenhaus ist groß“, sagt Burg im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“. Doch der Hausverwaltung seien die vielen Menschen auf den Stufen ein Dorn im Auge gewesen.

Telefonisch habe man ihn kürzlich noch während der Sprechstunde aufgefordert, die Wartenden wegzuschicken. Als er sich weigerte und stattdessen weiter impfte, sei ihm nur wenige Tage später die Kündigung ins Haus geflattert. In dem Schreiben heißt es, das Treppenhaus als Wartebereich für die Patienten zu nutzen, sei unzulässig. „Dabei tue ich doch nichts Unrechtes – im Gegenteil: Ich beteilige mich an der Impfkampagne“, ärgert sich der Hausarzt.

Diskussionen über Patienten im Treppenhaus sind keine Seltenheit


Mittlerweile dürfen die Impfwilligen laut Burg wieder im Treppenhaus warten. Die Kündigung der Räumlichkeiten hat der Vermieter allerdings bislang nicht zurückgenommen. Im Januar soll es ein Gespräch über die Zukunft der Praxis geben. Die Hausverwaltung war für eine Stellungnahme am Donnerstag nicht zu erreichen.

Für Andrea Schannath, Justitiarin beim Virchowbund, sind Auseinandersetzungen über wartende Patienten im Treppenhaus kein Einzelfall. Meistens gehe es dabei um Abstrichsprechstunden, wo Patienten auf Laborergebnisse warteten. Doch wie ist hierzu die rechtliche Lage? Dürfen Vermieter einem Arzt kündigen, nur weil dessen Patienten sich im Treppenhaus aufhalten?

„Treppenhäuser werden von den Praxen nicht mitgemietet, deshalb haben sie daran auch kein alleiniges Nutzungsrecht“, erläutert die Juristin. Praxisinhaber müssten außerdem immer beachten, was in den jeweiligen Mietverträgen geregelt ist. Es könne immer sein, dass wartende Patienten im Treppenhaus einen Verstoß gegen die Hausordnung darstellen. Andere Hausbewohner könnten sich möglicherweise belästigt fühlen, etwa durch Lärm oder weil sie nicht mehr problemlos zu ihrer eigenen Wohnung gelangen.

Wichtig: Ein Vermieter muss den Arzt in der Regel zunächst abmahnen, bevor er eine Kündigung ausspricht. Das ist sowohl schriftlich als auch mündlich möglich.

Wie kann man Ärger mit dem Vermieter vermeiden?


Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt Schannath, sollten Praxisinhaber den Vermieter, die Hausverwaltung und auch die anderen Mieter frühzeitig über ihre Pläne informieren – wie zum Beispiel eine offene Impfsprechstunde anzubieten. Alternativ könnten Ärzte auch darüber nachdenken, für die Impfungen gesonderte Räumlichkeiten anzumieten.

Praktisch ist aus ihrer Sicht außerdem ein Terminmanagementsystem, mit dem es gar nicht erst zu Patientenstau im Treppenhaus kommt.

Quelle: Ärzte Zeitung

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