Erschienen in:
28.08.2014 | Kurz gemeldet
EuGH-Urteil: Urlaubsanspruch ist vererbbar
verfasst von:
R. Höhl
Erschienen in:
DNP – Die Neurologie & Psychiatrie
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Ausgabe 9/2014
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Auszug
Nicht genommene Resturlaube oder besser der Anspruch auf deren finanziellen Ausgleich verfallen nicht, wenn ein Arbeitnehmer stirbt (EuGH C-118/13). Das ergebe sich aus der Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung (2003/88/EG). Diese sei so auszulegen, dass der unwägbare Eintritt des Todes des Arbeitnehmers nicht rückwirkend zum vollständigen Verlust des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub führen dürfe. Damit können Erben beim Arbeitgeber ihres Erblassers die Vergütung der offenen Resturlaubstage einfordern. …