Die erste und wichtigste Aufgabe bei der ärztlichen Leichenschau ist die sichere Feststellung des eingetretenen Todes. Da der Arzt die Differentialdiagnose zu treffen hat, ob der Patient verstorben ist oder ob ein reanimationsfähiger und reanimationspflichtiger Zustand vorliegt, machen nur jene Leichenschauverordnungen Sinn, die dem Arzt die Vornahme der Leichenschau unverzüglich nach Erhalt der Anzeige über den Todesfall vorschreiben.