Erschienen in:
01.05.2009 | Leitthema
Delegation ärztlicher Aufgaben auf nichtärztliche Berufsgruppen
Möglichkeiten und Grenzen aus rechtlicher Sicht
verfasst von:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. K. Ulsenheimer
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 5/2009
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Zusammenfassung
Die zunehmende Spezialisierung und wachsende Technisierung in der Medizin haben die Verlagerung von ursprünglich ärztlichen Aufgaben auf nichtärztliche Gehilfen nachhaltig gefördert. Der enorme Kostendruck infolge der knappen finanziellen Ressourcen im Gesundheitswesen macht die Übertragung früherer ärztlicher Leistungen auf billigeres nichtärztliches Hilfspersonal zweckdienlich, und auch der zum Teil schon sichtbare Ärztemangel gewinnt bei der Weggabe vieler Tätigkeiten aus ärztlicher Hand an Bedeutung. Im deutschen Gesundheitswesen gibt es keine Rechtsnorm, die das Tätigkeitsfeld des Arztes eindeutig und abschließend beschreibt. Wesentlich bei einer Neuordnung der Aufgabenbereiche zwischen Ärzten und nichtärztlichem Medizinpersonal ist die terminologische Unterscheidung zwischen der weisungsabhängigen, untergeordneten, unselbstständigen Assistenz und der Delegation ärztlicher Leistungen, die nichtärztlichem Personal zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Erledigung unter Aufsicht und Kontrolle des Arztes übertragen werden. Die Gefahrengeneigtheit des ärztlichen Handelns, die Schutzbedürftigkeit des Patienten und die zur Durchführung der gebotenen Maßnahme erforderlichen intellektuellen Voraussetzungen ziehen der Delegation ärztlicher Leistungen auf nichtärztliche Mitarbeiter eine Grenze. Sie stecken bei sachverständiger Beurteilung das ausschließlich ärztliche Tätigkeitsfeld hinreichend genau und überzeugend ab.