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Erschienen in: Der Anaesthesist 5/2009

01.05.2009 | Leitthema

Delegation ärztlicher Aufgaben auf nichtärztliche Berufsgruppen

Möglichkeiten und Grenzen aus rechtlicher Sicht

verfasst von: Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. K. Ulsenheimer

Erschienen in: Die Anaesthesiologie | Ausgabe 5/2009

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Zusammenfassung

Die zunehmende Spezialisierung und wachsende Technisierung in der Medizin haben die Verlagerung von ursprünglich ärztlichen Aufgaben auf nichtärztliche Gehilfen nachhaltig gefördert. Der enorme Kostendruck infolge der knappen finanziellen Ressourcen im Gesundheitswesen macht die Übertragung früherer ärztlicher Leistungen auf billigeres nichtärztliches Hilfspersonal zweckdienlich, und auch der zum Teil schon sichtbare Ärztemangel gewinnt bei der Weggabe vieler Tätigkeiten aus ärztlicher Hand an Bedeutung. Im deutschen Gesundheitswesen gibt es keine Rechtsnorm, die das Tätigkeitsfeld des Arztes eindeutig und abschließend beschreibt. Wesentlich bei einer Neuordnung der Aufgabenbereiche zwischen Ärzten und nichtärztlichem Medizinpersonal ist die terminologische Unterscheidung zwischen der weisungsabhängigen, untergeordneten, unselbstständigen Assistenz und der Delegation ärztlicher Leistungen, die nichtärztlichem Personal zur selbstständigen, eigenverantwortlichen Erledigung unter Aufsicht und Kontrolle des Arztes übertragen werden. Die Gefahrengeneigtheit des ärztlichen Handelns, die Schutzbedürftigkeit des Patienten und die zur Durchführung der gebotenen Maßnahme erforderlichen intellektuellen Voraussetzungen ziehen der Delegation ärztlicher Leistungen auf nichtärztliche Mitarbeiter eine Grenze. Sie stecken bei sachverständiger Beurteilung das ausschließlich ärztliche Tätigkeitsfeld hinreichend genau und überzeugend ab.
Fußnoten
1
NJW 1975, 2245, 2246.
 
2
Deutsches Krankenhausinstitut, Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes, 2008, S. 2.
 
3
Conzen/Larsen/Peter, Der Anästhesist, 2007, 311.
 
4
http://www.svr-gesundheit.de/gutachten, S. 69 ff, 90 ff, 171 ff.
 
5
Spickhoff/Seibl, MedR 2008, 463, s. auch 463. Anm. 3.
 
6
Ulsenheimer, Das Krankenhaus 1997, S. 22 ff.
 
7
So mit Recht Spickhoff/Seibl, a.a.O., S. 463, 464.
 
8
Peikert, MedR 2000, 353.
 
9
Peikert, MedR 2000, 353; Dahm, Westfälisches Ärzteblatt 1988, 471.
 
10
BSGE 8, 256, 260; 20, 52, 54, 56.
 
11
LG Bonn, NJW 1995, 2419, 2420; OLG Hamm, NJW 1995, 2420, 2421.
 
12
LG Bonn NJW 1995, 2420; OLG Hamm, VersR 1986, 897, 898; Biermann/Ulsenheimer/Weissauer, MedR 2000, 110.
 
13
LG Bonn, a.a.O., S. 2420.
 
14
Peikert, MedR 2000, 354; Hahn NJW 1981, 1981.
 
15
BGH, MedR 2008, 155 = VersR 2008, 493.
 
16
Ulsenheimer, Arztstrafrecht in der Praxis, 4. Aufl. 2008, Rdnr. 18 m.w.N.
 
17
BGH NJW 2000, 2758.
 
18
Pfälzisches OLG Zweibrücken, MedR 1999, 80, 82.
 
19
AG Marburg, Urteil vom 18.03.1996, Az. 13a Ls 6 Js 9756/02.
 
20
BGH NJW 1984, 655 ff.; NJW 1999, 1779, 1781.
 
21
Schreiber, Notwendigkeit und Grenzen rechtlicher Kontrolle in der Medizin, 1983, S. 38.
 
22
Insofern ist Bergmann, der in seinem Gutachten dem GBA die Kompetenz für diese Grenzziehung zuweist (Gutachten des DKJ 2008, S. 4), zu widersprechen. Zu schwach auch die Formulierung bei Spickhoff/Seibl: „nicht zu unterschätzendes Gewicht“ der Fachgesellschaften (MedR 2008, 463, 467).
 
23
BGH NJW 1975, 2245, 2246.
 
24
Van Aken/Landauer, Ärztliche Kernkompetenz und Delegation in der Anästhesie, Der Anästhesist 2007, 1273 ff.; Anästhesie & Intensivmedizin 2008, 49 ff.
 
25
Biermann/Ulsenheimer, Der Anästhesist 2007, 313 ff. m.N. aus Rechtsprechung und Schrifttum; Spickhoff/Seibl, MedR 2008, 463, 468, 469.
 
26
Biermann/Ulsenheimer, a.a.O, S. 321; Spickhoff, a.a.O., S. 471.
 
27
Weissauer, Der Anästhesist 1962, 239 ff; Biermann/Ulsenheimer, a.a.O. S. 321.
 
28
Vgl. z. B. die neue Entscheidung des OLG Dresden, GesR 2008, 635 zur Frage der Delegierbarkeit intravenöser Injektionen auf eine erfahrene und fachgerecht ausgebildete medizinisch-technische Assistentin für Radiologie.
 
29
Siehe dazu Spickhoff/Seibl, MedR 2008, 463, 466 ff.; Uhlenbruck, NJW 1972, 2203; Weissauer, Arztrecht 1972, 44; Peikert, MedR 2000, 355; Hahn, NJW 1981, 1981; NJW 1983, 1375 ff; BGH NJW 1975, 2245, 2246; 1979, 1935, 1936; VersR 1974, 804, 806; OLG Celle, zitiert nach Perret, Arzthaftpflicht, 1956, S. 110, 111, Urteil vom 10.01.1951 – Sa 146/50; OLG Köln, AnästhInfo 1973, 216.
 
30
Siehe OLG Naumburg, GesR 2008, 635, 636 f.
 
31
Siehe Ulsenheimer, Das Krankenhaus 1997, 22 ff.
 
Metadaten
Titel
Delegation ärztlicher Aufgaben auf nichtärztliche Berufsgruppen
Möglichkeiten und Grenzen aus rechtlicher Sicht
verfasst von
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. K. Ulsenheimer
Publikationsdatum
01.05.2009
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Die Anaesthesiologie / Ausgabe 5/2009
Print ISSN: 2731-6858
Elektronische ISSN: 2731-6866
DOI
https://doi.org/10.1007/s00101-009-1546-8

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