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Ausgewählte juristische Aspekte der Therapiebegrenzung

Patientenverfügung, Stellvertretung und Indikation

Erschienen in:

Zusammenfassung

Der Respekt gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und die professionelle ärztliche Einschätzung über das (Fort‑)Bestehen einer therapeutischen Erfolgsaussicht des jeweiligen Heileingriffs („Indikation“) sind die beiden zentralen Bezugsgrößen jeder ärztlichen Therapieentscheidung. Dies gilt gerade auch in Fällen eines progredienten, nicht mehr umkehrbaren tödlichen Krankheitsverlaufs. Jedoch bereitet die Beurteilung des mutmaßlichen Patientenwillens bzw. der Sinnhaftigkeit kurativer (intensivmedizinischer) Lebensverlängerung nicht selten Schwierigkeiten. Das Recht kann diese Zweifel im jeweiligen Einzelfall nicht beseitigen; es setzt jedoch einen Rahmen, damit jeweils sachlich und ethisch begründete Therapieentscheidungen getroffen werden können. In dieser Funktion beansprucht dieser rechtliche Rahmen – so sehr er im jeweiligen Entscheidungsfall auch erst konkretisiert werden muss – strikte Beachtung. Das bezieht auch die jüngste Rechtsänderung mit Wirkung ab dem 01.01.2023, die Implementierung eines gesetzlichen Ehegatten(not)vertretungsrechts, mit ein.
Titel
Ausgewählte juristische Aspekte der Therapiebegrenzung
Patientenverfügung, Stellvertretung und Indikation
Verfasst von
Prof. Dr. jur. Gunnar Duttge
Peter Jan Chabiera
Publikationsdatum
27.09.2023
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Medizinische Klinik - Intensivmedizin und Notfallmedizin / Ausgabe 7/2023
Print ISSN: 2193-6218
Elektronische ISSN: 2193-6226
DOI
https://doi.org/10.1007/s00063-023-01065-0
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