Erschienen in:
26.09.2023 | Recht für Ärzte | CME
Ausgewählte juristische Aspekte der Therapiebegrenzung
Patientenverfügung, Stellvertretung und Indikation
verfasst von:
Prof. Dr. jur. Gunnar Duttge, Peter Jan Chabiera
Erschienen in:
Medizinische Klinik - Intensivmedizin und Notfallmedizin
|
Ausgabe 7/2023
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Zusammenfassung
Der Respekt gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und die professionelle ärztliche Einschätzung über das (Fort‑)Bestehen einer therapeutischen Erfolgsaussicht des jeweiligen Heileingriffs („Indikation“) sind die beiden zentralen Bezugsgrößen jeder ärztlichen Therapieentscheidung. Dies gilt gerade auch in Fällen eines progredienten, nicht mehr umkehrbaren tödlichen Krankheitsverlaufs. Jedoch bereitet die Beurteilung des mutmaßlichen Patientenwillens bzw. der Sinnhaftigkeit kurativer (intensivmedizinischer) Lebensverlängerung nicht selten Schwierigkeiten. Das Recht kann diese Zweifel im jeweiligen Einzelfall nicht beseitigen; es setzt jedoch einen Rahmen, damit jeweils sachlich und ethisch begründete Therapieentscheidungen getroffen werden können. In dieser Funktion beansprucht dieser rechtliche Rahmen – so sehr er im jeweiligen Entscheidungsfall auch erst konkretisiert werden muss – strikte Beachtung. Das bezieht auch die jüngste Rechtsänderung mit Wirkung ab dem 01.01.2023, die Implementierung eines gesetzlichen Ehegatten(not)vertretungsrechts, mit ein.