Erschienen in:
29.09.2016 | Pflege | CME
Autonomie und Fürsorge in der Intensivmedizin
Praktisches Vorgehen in schwierigen Situationen
verfasst von:
M. Gruß, Prof. Dr. F. Salomon
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 11/2016
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Zusammenfassung
Auf Intensivstationen werden oft kurzfristig für den Patienten weitreichende Entscheidungen getroffen. Dazu bedarf es der Einwilligung des aufgeklärten Patienten. Ist diese aufgrund seines Zustands nicht möglich, müssen Ärzte und rechtmäßige Vertreter den vorab geäußerten oder mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln und entsprechend handeln. Rechtliche Grundlagen finden sich im „Patientenverfügungsgesetz“ und im „Patientenrechtegesetz“. Die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen setzt außerdem deren Indikationen, die anhand des zuvor formulierten Therapieziels beurteilt werden, voraus. Um Konflikte zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten und ärztlicher Fürsorge zu vermeiden, ist das Therapieziel regelmäßig zu hinterfragen, mit Patienten, Vertretern oder Angehörigen zu besprechen und schriftlich zu dokumentieren. Checklisten können für strukturierte Gespräche helfen, Transparenz herzustellen und Missverständnisse zu vermeiden. Ethikkonsile können in schwierigen Situationen vermitteln.