Erschienen in:
01.02.2014 | Einführung zum Thema
Ziel erkannt – und nicht erreicht
verfasst von:
Prof. Dr. H. Bürkle
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 2/2014
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Auszug
Das neue Patientenrechtegesetz, dass unter dem Titular „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (BGBl. I, S. 277) am 20.02.2013 in Kraft getreten ist, beendet nach Ansicht der zuständigen Bundesministerien für Gesundheit oder Justiz und Verbraucherschutz eine lang anhaltende Rechtsunsicherheit von Patienten, die sich bis dahin sehr häufig allein über ein „Richterrecht“ in ihren Interessen gegen Ärzte oder Kliniken vertreten sahen (Quelle: Referat zur Rechtsberatertagung bei der Bundesärztekammer 03/2013, B. Nellen, Bundesministerium für Gesundheit). …