Erschienen in:
24.01.2019 | Originalarbeit
Zwangserziehung in der DDR
„Jugendhilfe“ und ihre Folgen
verfasst von:
Dr. phil. Angelika Censebrunn-Benz
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
|
Ausgabe 1/2019
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Unter Verantwortung des Ministeriums für Volksbildung wurde in den Heimen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit menschenrechtswidriger Praxis das oberste Ziel der sozialistischen Erziehung, die Herausbildung „sozialistischer Persönlichkeiten“, angestrebt. Es durchliefen 495.000 Minderjährige das Heimsystem der DDR. Insgesamt gab es 662 Heime, davon 456 Normalheime, 168 Spezialheime und 38 Jugendwerkhöfe. Unklar ist die Zahl derer, die in Durchgangsheimen und in den sog. Jugendwohnheimen untergebracht waren. Zwang, Gewalt, Freiheitsbeschränkung, Menschenrechtsverletzungen, Fremdbestimmung, entwürdigende Strafmaßnahmen und nicht zuletzt die Verweigerung von Bildungs- und Entwicklungschancen gehörten insbesondere in den Spezialheimen zur Normalität. Die Betroffenen leiden bis heute unter ihren traumatischen Erfahrungen. Bis heute ist diese jüngste Opfergruppe des Regimes der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gesellschaftlich kaum wahrgenommen und anerkannt; sie leidet vielmehr unter einer Stigmatisierung und Marginalisierung.