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29.09.2020 | COVID-19 | Nachrichten

Virtueller Gipfel im Kanzleramt

Bund und Länder einigen sich auf neue Corona-Maßnahmen

verfasst von: Thomas Hommel, Anno Fricke

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Bei ihrem Corona-Gipfel am Dienstag haben Bund und Länder weitere Maßnahmen im Kampf gegen steigende Infektionszahlen beschlossen. So soll die Personenzahl bei Feiern beschränkt werden können. Wer Falschangaben im Restaurant macht, kann mit einem Bußgeld belangt werden. BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt forderte eine „umfassende Teststrategie“.

Bund und Länder haben sich am Dienstagnachmittag auf neue Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verständigt. Wegen der steigenden Zahl an Infektionen soll für Feiern in privaten Räumen eine Beschränkung auf maximal 25 Personen gelten. Bei Veranstaltungen in öffentlichen Räumen soll die Zahl auf 50 Teilnehmer beschränkt sein.

Die Regelungen sollen dann greifen, wenn in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner auftreten. Springt die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner auf über 50, verschärfen sich die Auflagen für private und öffentliche Veranstaltungen nochmals.

Regionalspezifisch reagieren

Jedes Bundesland könne weitergehende Regelungen treffen, betonte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Anschluss an die Beratungen, die per Videoschalte stattfanden. Ziel sei es, so viel privates und öffentliches Leben aufrechtzuhalten wie möglich. Stiegen Infektionszahlen, sei „regionalspezifisch“ zu reagieren.

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„Wir wissen, dass vor uns die schwierigere Zeit liegt“, sagte Merkel. Im Herbst und im Winter habe es das Virus leichter, sich zu verbreiten. „Aber wir wissen auch, dass wir uns dem mit den richtigen Maßnahmen entgegenstellen können.“

In den vergangenen Wochen hatte das Robert Koch-Institut wiederholt teils deutlich über 2000 Neuinfektionen täglich gemeldet. Merkel sprach von besorgniserregenden Zahlen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, mit den beschlossenen Maßnahmen sei Deutschland gut für die kommende kalte Jahreszeit gerüstet. Ein neuerlicher „genereller Lockdown“ sei unbedingt zu verhindern. Es gelte, „regional statt landesweit“ auf Ausbrüche zu reagieren. „Mehr Maske, weniger Alkohol und Einschränkungen bei privaten und öffentlichen Feiern“ – dies sei nun gefordert, so Söder.

Neue Dynamik zwingt zum Handeln

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) betonte, Corona habe in den vergangenen Wochen eine neue Dynamik erreicht. Daher gelte es gegenzusteuern. Man wisse heute mehr über das Virus. Man wisse etwa, dass Aerosole bei der Übertragung eine große Rolle spielten. Daher brauche es klare Regeln für Räume und deren Belüftung, da sich vieles an Veranstaltungen in den nächsten Wochen nach drinnen verlagere.

Weitere Öffnungsschritte sind laut Gipfelbeschluss aktuell nicht geplant. Stattdessen seien Abstands- und Hygieneregeln weiter „konsequent zu beachten“.

Reinhardt fordert Schnelltests

„Wir brauchen eine umfassende Teststrategie, die Tests da vorsieht, wo sie medizinisch sinnvoll sind und die vor allem die neuen Möglichkeiten der Corona-Schnelltests nutzt“, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt am Dienstagabend. Mehr denn je gelte es, Infektionsketten schnell zu unterbrechen und in der anstehenden Influenzasaison Grippesymptome von COVID-19 zu unterscheiden.

„Auch wenn wir lokal handeln müssen, ist es doch wichtig, dass die Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder nun zu einer nationalen Strategie gefunden haben“, zeigte sich Reinhardt erleichtert. Das gebe den Menschen Orientierung und den Beschäftigten im Gesundheitswesen etwas mehr Planungssicherheit.

Mindestbußgeld bei falschen Angaben

Weitere Beschlüsse von Bund und Länder lauten:

  • Die Pflicht zur Mund- Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen soll von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert werden. Um eine bessere Kontaktnachverfolgung bei Infektionen sicherzustellen, soll für falsche persönliche Angaben etwa in Restaurants ein Mindestbußgeld von 50 Euro verhängt werden. Merkel betonte, Falschangaben seien „kein Kavaliersdelikt“. Im Zweifelsfall müssten sich Gastronomen Personalausweis oder Fahrscheinerlaubnis vorzeigen lassen. Das sei verhältnismäßig.
  • Bei einem stark steigenden Infektionsgeschehen in einer Region sollen auch zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol wirksam werden.
  • Die sogenannte AHA-Formel für 1,5 Meter Mindestabstand, Hygiene, Tragen von Alltagsmasken wird um ein C für „Corona-Warn-App nutzen“ und ein „L für Lüften“ ergänzt. Regelmäßiges Lüften in privaten und öffentlichen Räumen könne die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern, betonte Merkel.
  • Um den Schul- und Betreuungsbetrieb am Laufen zu halten, soll – je nach regionalem Pandemiegeschehen – „im Einzelfall“ eine Maskenpflicht im Unterricht helfen, den Präsenzbetrieb zu sichern. Hygieneregeln seien weiter zu beachten und gegebenenfalls „lagebedingt“ anzupassen. Für Schulkinder und Lehrer soll in der Herbst- und Winterzeit eine „integrierte Teststrategie“ definiert werden, aus der hervorgeht, wann eine Testung sinnvoll ist.
  • Die Ende August beschlossene Teststrategie soll schnellstmöglich umgesetzt und laufend überprüft werden. Zusätzlich zu den bisherigen Labortests sollen vermehrt Schnelltests zum Einsatz kommen.
  • Angesichts der auch in anderen europäischen Ländern steigenden Infektionszahlen soll die Ende August beschlossene Neuregelung der Einreisequarantäne schnellstmöglich umgesetzt werden. In den Herbstferien sollen die Bundesbürger auf Reisen in Corona-Risikogebiete nach Möglichkeit verzichten.
  • Wegen des Zusammentreffens des Coronavirus mit der zu erwartenden Grippewelle im Herbst und im Winter sollen Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen verstärkt zum Einsatz kommen. Bund und Länder wollen zeitnah ein Konzept vorlegen, um eine Überlastung von Hausarztpraxen und Krankenhäusern zu vermeiden.
  • Risikogruppen sollen sich vorsorglich gegen die saisonale Grippe impfen lassen, um Hospitalisierungen und eine Doppelinfektion zu vermeiden. Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission die saisonale Influenzaimpfung für Senioren ab 60 Jahren, Menschen mit chronischen Grunderkrankungen, Schwangere, Bewohner in Pflegeheimen sowie für medizinisches Personal.
  • Angesichts der für den Herbst und Winter typischen Zunahme von Atemwegserkrankungen ist auch ein höherer intensivmedizinischer Behandlungsbedarf zu erwarten. Dieser sei unter Beachtung regionaler Besonderheiten genau zu beobachten. Das vom Bund betriebene DIVI-Intensiv-Register unterstütze die Länder bei der Steuerung der Kapazitäten.

Quelle: Ärzte Zeitung

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