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18.01.2022 | COVID-19 | Nachrichten

Gesundheitsministerkonferenz

Bund soll Corona-Rettungsschirm für Praxen wieder aufspannen

verfasst von: Thomas Hommel

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Die Omikron-Welle erreicht die Praxen. Die Länder fordern deshalb vom Bund die Wiederauflage des Corona-Schutzschildes für Praxen. Sonderregelungen bei Krankschreibungen und DMP müssten zeitlich gestreckt werden.

Um der Omikron-Welle Herr zu werden, sollen Deutschlands Haus- und Fachärzte beim Praxismanagement entlastet werden. Darauf haben sich die Gesundheitsminister der Länder bei ihren Beratungen mit Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) verständigt.

Darüber hinaus wird der Bund gebeten, die Wiedereinführung des Corona-Rettungsschirms für Arztpraxen zu prüfen. Profitieren sollten davon insbesondere Praxen, die wegen eines hohen Personalausfalls stark belastet seien oder die wegen der Corona-Krise eine große Zahl von Behandlungen verschieben müssten, teilte die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne Grimm-Benne (SPD), am Montagabend in Magdeburg mit.

Der Rettungsschirm für die ambulante medizinische Versorgung war im März 2020 von der damaligen Bundesregierung eingerichtet worden und Ende des Jahres wieder ausgelaufen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert seither vehement die Wiedereinführung der Finanzhilfen.

Grimm-Benne: „Praxen dürfen nicht überrollt werden“

Wegen der Omikron-Welle sei damit zu rechnen, dass viel mehr Patienten mit überwiegend milderen Krankheitsverläufen in Arztpraxen versorgt werden müssten, sagte Grimm-Benne. Daher hätten sich die Gesundheitsminister auf einen „ganzen Maßnahmenkatalog“ verständigt, um die Praxisteams bei Abläufen zu unterstützen und bürokratische Hemmnisse abzubauen.

So wird der Bund unter anderem gebeten, die Regelungen zu telefonischen Krankmeldungen (Tele-AU) bei Atemwegserkrankungen zu verlängern. Auch die Sonderregelungen zur Krankenbeförderung sowie zu den Chronikerprogrammen (DMP) sollen nach Möglichkeit erneut zeitlich gestreckt werden.

Quelle: Ärzte Zeitung

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