Pathologisches Spielen (F63.0/312.31) | ICD-10 | A. Wiederholte (zwei oder mehr) Episoden von Glücksspiel über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr B. Diese Episoden bringen den Betroffenen keinen Gewinn, sondern werden trotz subjektivem Leidensdruck und Störungen der sozialen und beruflichen Funktionsfähigkeit fortgesetzt C. Die Betroffenen beschreiben einen intensiven Drang zu spielen, der nur schwer kontrolliert werden kann. Die Betroffenen schildern, dass sie nicht in der Lage sind, das Glücksspiel durch Willensanstrengung zu unterbrechen D. Die Betroffenen sind ständig mit Gedanken und Vorstellung vom Glücksspiel oder mit dem Umfeld des Glücksspiels beschäftigt |
Pathologische Brandstiftung (F63.1/312.33) | ICD-10 | A. Zwei oder mehrere vollzogene Brandstiftungen ohne erkennbares Motiv B. Die Betroffenen beschreiben einen intensiven Drang, Feuer zu legen, mit einem Gefühl von Spannung vorher und Erleichterung nachher C. Die Betroffenen sind ständig mit Gedanken oder Vorstellungen des Feuerlegens oder den Umständen des Feuerlegens beschäftigt (z. B. mit übertriebenem Interesse an Löschfahrzeugen oder damit, die Feuerwehr zu rufen) |
Kleptomanie (F63.2/312.32) | ICD-10 | A. Zwei oder mehr Diebstähle ohne das erkennbare Motiv, sich selbst oder andere zu bereichern B. Die Betroffenen umschreiben einen intensiven Drang zum Stehlen mit einem Gefühl von Spannung vor dem Diebstahl und Erleichterung nachher |
Trichotillomanie (F63.3/312.39) | ICD-10 | A. Sichtbarer Haarverlust aufgrund der anhaltenden wiederholten Unfähigkeit, Impulsen des Haareausreißens zu widerstehen B. Die Betroffenen beschreiben einen intensiven Drang, Haare auszureißen, mit einer zunehmenden Spannung vorher und einem Gefühl von Erleichterung nachher C. Fehlen einer vorbestehenden Hautentzündung. Das Verhalten ist ohne Zusammenhang mit einem Wahn oder mit Halluzinationen |
Intermittierend explosibles Verhalten (engl. intermittend explosive disorder“, IED) (F63.81/312.34) | DSM-5 | A. Wiederkehrende Ausbrüche, in denen sich das Unvermögen, aggressive Impulse zu kontrollieren, ausdrückt durch entweder: – A1. Verbale Aggression (z. B. Wutanfälle, verbale Auseinandersetzungen) oder körperliche Aggression, die im Mittel 2-mal wöchentlich für mindestens 3 Monate auftritt und nicht zur Zerstörung von Gegenständen und Verletzung von Personen führt – A2. 3 Ausbrüche von Aggression gegen Gegenstände, Tiere oder Menschen innerhalb von 12 Monaten, bei denen es zu Beschädigung oder Zerstörung bzw. zu Verletzungen kommt B. Das aggressive Verhalten ist weit überproportional verglichen zur Größe/Bedeutung des auslösenden psychosozialen Stressors C. Die wiederkehrenden Verhaltensausbrüche sind nicht geplant und dienen keinem Zweck oder (längerfristigem) Ziel (z. B. Machtdemonstration, Geld, Einschüchterung) D. Die wiederkehrenden Verhaltensausbrüche führen zu deutlichem Leid oder Beeinträchtigungen in der sozialen Funktionsfähigkeit oder zu finanziellen oder rechtlichen Konsequenzen E. Der Betroffene muss mindestens 6 Jahre alt sein (chronologisch oder entwicklungspsychologisch) F. Die wiederkehrenden Verhaltensausbrüche können nicht besser durch eine andere psychische Störung erklärt werden (z. B. organisch-psychische Störungen wie Demenzen, v. a. FTLD oder frontales SHT, affektive Störungen, v. a. bipolare Störung, Persönlichkeitsstörungen, v. a. BPS oder ASPS, oder durch ein ADHS oder andere Impulskontrollstörungen). Beachte: Die IED kann zusätzlich vergeben werden, wenn das Ausmaß der wiederkehrenden aggressiven Verhaltensausbrüche die zuwartende Impulsivität im Rahmen der führenden Diagnose übersteigt |
Dermatillomanie (F63.9 bzw. L98.1/698.4) | DSM-5 | A. Wiederkehrendes Hautzupfen, welches zu Hautläsion führt B. Wiederholte Versuche, das Hautzupfen zu unterlassen oder zu reduzieren C. Das Hautzupfen führt zu signifikantem Leid beim Betroffenem oder Beeinträchtigungen in der sozialen beruflichen oder sonstigen Funktionsfähigkeit D. Das Hautzupfen lässt sich nicht auf physiologische Effekte einer Substanzeinnahme (z. B. Kokain) oder eine andere medizinische Erkrankung (z. B. Skabies) zurückführen E. Das Hautzupfen kann nicht (besser) durch eine andere psychische Störung erklärt werden (z. B. als Reaktion auf taktile Wahrnehmungsstörungen oder Wahnvorstellungen bei psychotischen Störungen; bei körperdysmorphen Störungen als Versuch, Defekte zu beseitigen; bei stereotypen Bewegungsstörungen oder im Rahmen von selbstverletzendem Verhalten bei z. B. der Borderline-Persönlichkeitsstörung) |
Pathologisches Kaufen (F63.9/312.30) | ICD-10/DSM-IV | Für das pathologische Kaufen sind bislang keine eigenen diagnostischen Kriterien spezifiziert, weshalb hier die diagnostischen Merkmale der „Störungen der Impulskontrolle nicht andernorts klassifiziert“ nach ICD-10/DSM-IV verwandt werden: A. Unvermögen, einem Impuls, einem Trieb oder einer Versuchung zu widerstehen, eine Handlung auszuführen, die schädlich für die Person selbst oder für andere ist B. Ansteigendes Gefühl von Erregung oder Spannung vor Durchführung der Handlung C. Erleben von Vergnügen, Befriedigung oder Entspannung während der Durchführung der Handlung D. Nach der Handlung können müssen aber nicht Reue, Selbstvorwürfe oder Schuldgefühle auftreten |
Pathologisches Sexualverhalten (Hypersexualität) (F63.9/312.30) | DSM-5 (vorgeschlagene Kriteriena, Diagnose aber nicht aufgenommen) | A. Über mindestens 6 Monate wiederkehrende, intensive sexuelle Fantasien, sexuelle Impulse oder sexuelles Verhalten, das mit mindestens 3 oder mehr der folgenden Kriterien assoziiert ist: A1. Der Zeitbedarf für sexuelle Fantasien, Verlangen und die Durchführung sexueller Handlungen beeinträchtigt wiederholt andere, nichtsexuelle Ziele, Aktivitäten und Verpflichtungen A2. Dysphorische Stimmungslagen (Angst, Depression, Langeweile, Reizbarkeit) führen zu wiederholter Beschäftigung mit sexuellen Fantasien, Impulsen und Verhalten als Reaktion auf A3. Wiederholte Beschäftigung mit sexuellen Fantasien, Impulsen und Verhalten in Reaktion auf belastende Lebensereignisse A4. Wiederholte, aber erfolglose Versuche, sexuelle Fantasien, Impulse und Verhalten zu kontrollieren oder signifikant zu reduzieren A5. Wiederholte Beschäftigung/Ausführung sexuellen Verhaltens während derer möglicher körperlicher oder emotionaler Schaden für sich selbst oder andere ignoriert wird B. Das klinisch wesentliche Leiden oder die Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen und anderen wichtigen Funktionsbereichen sind assoziiert mit der Häufigkeit und Intensität der sexuellen Fantasien, Impulse und Verhaltensweisen C. Die sexuellen Fantasien, Impulse und Verhaltensweisen sind nicht Substanz (Drogen oder Medikamente) bedingt D. Mindestalter von 18 Jahren |
Pathologischer Internetgebrauch (DSM-5 Forschungsdiagnose) | DSM-5 | Persistierender und wiederkehrender Internetgebrauch zum Spielen, häufig gemeinsam mit anderen Spielern, was zu signifikantem Leiden oder einer klinisch signifikanten Beeinträchtigung führt und durch fünf (oder mehr) der folgenden Symptome innerhalb von 12 Monaten gekennzeichnet ist: 1. Hauptbeschäftigung mit Internetspielen. (Der Betroffene denkt vornehmlich an vergangene oder zukünftige Spiele; das Internetspiel dominiert das tägliche Leben.) Beachte: Die Störung unterscheidet sich vom Glücksspiel (um Geld) im Internet, das unter das pathologische Glücksspiel (F63.0) fällt 2. Entzugssymptome, wenn nicht gespielt werden kann (typische Symptome sind Reizbarkeit, Ängstlichkeit oder Traurigkeit, aber keine körperlichen Entzugssymptome) 3. Toleranzentwicklung: das starke Verlangen, zunehmend mehr Zeit mit Internetspielen zu verbringen 4. Erfolglose Versuche, die Spielteilnahme selbst zu kontrollieren 5. Interessenverlust an Hobbys und anderen Vergnügungen wegen, und mit Ausnahme, des Internetspielens 6. Fortführung des exzessiven Internetspielgebrauchs trotz der bewussten nachteiligen psychosozialen Folgen 7. Angehörige, Therapeuten oder andere werden über den Umfang des Internetspielens getäuscht 8. Internetspielen dient der Vermeidung oder Erleichterung negativer Gefühle (z. B. Hilflosigkeit, Schuldgefühle, Ängste) 9. Aufgrund des Internetspielens werden bedeutende Beziehungen, der Arbeitsplatz oder Ausbildung- und Karrierechancen gefährdet oder gehen verloren Beachte: Die Störung umfasst ausschließlich Nichtglücksspielbezogenes. Ebenso sind geschäftlich oder beruflich bedingte, erholsame oder soziale Internetaktivitäten sowie der Besuch sexueller Internetseiten ausgeschlossen. Die Störung wird in Abhängigkeit von der Beeinträchtigung des täglichen Lebens in milde, moderate und schwerwiegende Formen eingeteilt. |