Erschienen in:
01.09.2009 | Übersichten
Begutachtung der „freien Willensbestimmung“ bei Suizid in der Lebensversicherung
verfasst von:
Prof. Dr. C. Cording, H. Saß
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 9/2009
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Zusammenfassung
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestimmt, dass Lebensversicherungen bei Suiziden innerhalb einer meist 3-jährigen Karenzfrist nicht zur Leistung verpflichtet sind, sofern ihnen nicht nachgewiesen wird, dass der Suizid in einem die freie Willenbestimmung ausschließenden Zustand begangen wurde. Die dafür geltenden forensisch-psychiatrischen Beurteilungskriterien sind identisch mit den Voraussetzungen für Geschäfts- und Testier(un)fähigkeit, allerdings sind überwiegend andere Personengruppen und andere Störungsbilder betroffen, vor allem depressive Syndrome, aber auch chronischer Alkoholismus sowie schizophrene und paranoide Syndrome. Der Beurteilung ist der zivilrechtliche Krankheitsbegriff zugrunde zu legen; dieser weicht von der jeweils aktuellen psychiatrischen Diagnosenklassifikation ab, sollte aber zu ihr in Beziehung gesetzt werden. Entscheidend sind letztlich die psychopathologischen Beeinträchtigungen des Realitätsbezugs, der Motivbildung, der Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit. Derartige posthume Gutachten sind besonders schwierig und setzen eine gründliche Kenntnis des psychopathologischen Referenzsystems und der einschlägigen Rechtsprechung voraus. Diese wird zusammenfassend referiert.