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Erschienen in: Die MKG-Chirurgie 3/2023

18.08.2023 | Begutachtung | Leitthema

Begutachtung von Langzeit- und Spätfolgen nach Unterkieferfrakturen im Kontext der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung

verfasst von: Dr. Marcel Ebeling, Andreas Sakkas, Marcus Heufelder, Frank Wilde

Erschienen in: Die MKG-Chirurgie | Ausgabe 3/2023

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Zusammenfassung

Hintergrund

Unterkieferfrakturen können durch verschiedene Mechanismen und Ätiologien verursacht werden. Die Folgen sind häufig von gutachterlicher und versicherungsrechtlicher Bedeutung.

Ziel

Ziel dieser Arbeit ist es, die möglichen Komplikationen und Langzeitfolgen von Unterkieferfrakturen im Kontext der Begutachtung auf dem Gebiet der gesetzlichen (GUV) und privaten Unfallversicherung (PUV) näher einzuordnen und auf die relevanten Unterschiede zwischen GUV und PUV hinzuweisen.

Ergebnisse

Langzeitfolgen können u. a. Okklusions- und Kieferfunktionsstörungen, Nervenschädigungen und Zahnschäden sein. Die gutachterliche Beurteilung dieser Unfallfolgen bezieht sich bei der GUV und PUV jedoch auf unterschiedliche Bezugssysteme. Die GUV fokussiert durch die Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf die Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die PUV konzentriert sich mit Feststellung der Invalidität hingegen auf die Bemessung der Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit unter ausschließlich medizinischen Gesichtspunkten. Für die MdE gilt: 1) Jeder Unfall ist individuell einzuschätzen, 2) die Einschätzung vom Prozentsatz (100 %) soll/muss durch 5 teilbar sein, 3) eine MdE < 10 % gilt als wirtschaftlich nicht messbar, 4) unfallbedingte Funktionseinbußen durch Verletzung aus einem Unfall auf verschiedenen Fachgebieten sind subsumierend durch eine „Gesamt-MdE“ einzuschätzen, 5) es ist zu beachten, ob eine Schadensanlage oder ein Vorschaden vorlag. Für die Invalidität gilt: 1) Die Bemessung erfolgt entweder nach der sog. Gliedertaxe in Anlehnung an tabellarische Bewertungsvorgaben oder nach der allgemeinen Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit außerhalb der Gliedertaxe, 2) zu beachten ist, ob eine Schadensanlage oder ein Vorschaden vorlag. Jede gutachterliche Beurteilung muss individuell und unter Berücksichtigung aller unfallbedingt festgestellten Funktionsstörungen erfolgen.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2008) Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2008) Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)
2.
Zurück zum Zitat Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Versorgungsmedizinverordnung, Versorgungsmedizinische Grundsätze, Stand: 1. Januar 2020. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Versorgungsmedizinverordnung, Versorgungsmedizinische Grundsätze, Stand: 1. Januar 2020.
3.
Zurück zum Zitat AWMF Leitlinie für die ärztliche Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen („Leitlinie Schmerzbegutachtung“). 2017. AWMF Leitlinie für die ärztliche Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen („Leitlinie Schmerzbegutachtung“). 2017.
Metadaten
Titel
Begutachtung von Langzeit- und Spätfolgen nach Unterkieferfrakturen im Kontext der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung
verfasst von
Dr. Marcel Ebeling
Andreas Sakkas
Marcus Heufelder
Frank Wilde
Publikationsdatum
18.08.2023
Verlag
Springer Medizin
Schlagwörter
Begutachtung
Begutachtung
Erschienen in
Die MKG-Chirurgie / Ausgabe 3/2023
Print ISSN: 2731-748X
Elektronische ISSN: 2731-7498
DOI
https://doi.org/10.1007/s12285-023-00431-3

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