Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz im Krankenhaus
Der Arbeitnehmer ist das Ziel der betriebsärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus. Arbeitsmedizin ist Personalschutz, und alle Maßnahmen sind darauf ausgerichtet. Die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes trägt der Arbeitgeber (Unternehmer). Betriebsärzte dürfen nur beraten und haben keine Vollzugskompetenz. Die ärztliche Schweigepflicht gegenüber den Beschäftigten ist dabei wie in jedem Arzt-Patienten-Verhältnis zu beachten.
Im Gesundheitswesen zählen Infektionskrankheiten zu den wesentlichen beruflichen Gefährdungen. Die Zusammenarbeit zwischen Krankenhaushygieniker und Arbeitsmediziner ist aufgrund der Wechselwirkungen der Erregerübertragung vom Patienten auf das Personal und umgekehrt wichtig. Die Tätigkeit des Betriebsarztes umfasst die Individualbetreuung des Mitarbeiters wie auch die Generalprävention am gesamten Arbeitsplatz. Arbeitsschwerpunkte im Krankenhaus sind:
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Arbeitsschutz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Beratung)
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Spezielle Infektionskrankheiten und deren Prävention
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Arbeitsschutz bei besonderen Personengruppen
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Arbeitsplatzbegehungen, auch unter Berücksichtigung psychischer Belastungen
Verhütung von Berufskrankheiten