Erschienen in:
07.06.2016 | Pflege | Originalien
Wissen, Haltung und Meinung von Patienten zum neuen Patientenverfügungsgesetz
Ergebnisse einer Umfrage in einer allgemeininternistischen Abteilung
verfasst von:
S. Elmeadawy, Dipl.-Stat. C. Fitzner, Prof. Dr. F. Elsner, PD Dr. Dr. C. G. Dietrich
Erschienen in:
Der Schmerz
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Ausgabe 1/2017
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Zusammenfassung
Hintergrund
Seit September 2009 regelt ein neues Gesetz die Verbindlichkeit, Reichweite und den Stellenwert einer Patientenverfügung (PV) und Vorsorgevollmacht (VV). Das Wissen um die getroffenen Regelungen und die Einstellung der Patienten dazu sind nicht bekannt.
Ziel der Arbeit
Ermittlung des Wissensstandes, der Haltung und Meinung allgemeinmedizinischer Patienten zur PV allgemein und zur geltenden gesetzlichen Regelung seit 2009.
Methoden
200 konsekutive Patienten einer allgemeininternistischen Abteilung wurden im Jahr 2013 unter Zuhilfenahme eines Fragebogens zu ihrem Wissen und zu ihren Einstellungen bezüglich einer Patientenverfügung allgemein und der neuen gesetzlichen Regelung im Besonderen befragt.
Ergebnisse
Etwa 40 % der Patienten hatten eine PV und/oder eine VV, nur in 7,5 % davon waren sie von ihren Ärzten zur Erstellung einer solchen angeregt worden. Patienten ohne PV wollten sich vielfach nicht mit Sterben und Tod auseinandersetzen, fühlten sich schlecht informiert oder nahmen an, dass Angehörige und Ärzte gut für sie entscheiden würden. Eigenschaften der neuen gesetzlichen Regelung (Verbindlichkeit, Bindung des Betreuers und unbegrenzte Reichweite) wurden von den Befragten sehr kontrovers beurteilt. Nur 21 % der Befragten wünschten eine buchstabengetreue Umsetzung ihrer eigenen PV. Inhaltlich war über 80 % der Befragten eine Schmerztherapie im palliativen Kontext sehr wichtig.
Schlussfolgerung
Die Zahl der Patienten mit einer PV/VV steigt nur langsam. Viele Patienten haben Informationsdefizite (sowohl zur PV allgemein als auch zu den neuen gesetzlichen Regelungen), beschäftigen sich ungern mit dem Thema Krankheit/Tod und möchten medizinische Entscheidungen gerne an Angehörige und Ärzte delegieren. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen werden sehr uneinheitlich beurteilt und sind vielfach nicht erwünscht.