Erschienen in:
01.09.2014 | Aktuelles aus Diagnostik und Therapie
Neue Fakten zur Phasenprophylaxe der bipolar affektiven Erkrankung
verfasst von:
Prof. Dr. T. Bschor, B. Müller-Oerlinghausen, G. Stoppe, C. Hiemke
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 9/2014
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Zusammenfassung
Für die Phasenprophylaxe der bipolar affektiven Erkrankung sind Lithium und (mit Beschränkungen auf spezifische Situationen oder Indikationen) Carbamazepin, Valproinsäure, Lamotrigin, Olanzapin, Aripiprazol und Quetiapin zugelassen. Lithium ist die einzige Substanz, die in methodisch hochwertigen, aktuellen Anforderungen genügenden Studien ohne sog. „enriched design“ eine prophylaktische Wirksamkeit sowohl vor neuen depressiven als auch vor neuen manischen Phasen gezeigt hat, ohne Einschränkungen für die Phasenprophylaxe der bipolar affektiven Erkrankung zugelassen ist, von der aktuellen S3-Leitlinie Bipolare Störungen mit dem höchsten Empfehlungsgrad (A) zur Phasenprophylaxe empfohlen wird und für die eine suizidverhütende Wirkung gezeigt werden konnte. Lithium ist damit der Stimmungsstabilisierer der 1. Wahl zur Langzeitbehandlung (Phasenprophylaxe) der bipolar affektiven Erkrankung und sollte keinem Patienten ohne zwingenden Grund vorenthalten werden. Die Nebenwirkungen und Risiken sind beherrschbar, wenn Arzt und Patient ausreichend informiert sind. Detaillierte, praxisnahe Informationen zu einer sicheren Lithiumtherapie gibt die S3-Leitlinie Bipolare Störungen. Bei Patienten, die auf Lithium keinen ausreichenden phasenprophylaktischen Schutz zeigen, Kontraindikationen haben oder die nicht tolerable Nebenwirkungen entwickeln, sollten andere Stimmungsstabilisierer eingesetzt werden. Dabei ist nicht nur auf Einschränkungen ihrer Zulassung, sondern auch auf deren jeweilige Risiken und Nebenwirkungen zu achten. Da die Phasenprophylaxe eine Langzeitbehandlung darstellt, ist das insbesondere einigen der sog. atypischen Neuroleptika innewohnende Risiko der Entwicklung eines metabolischen Syndroms besonders zu bedenken.