Erschienen in:
27.10.2023 | MKG-Chirurgie | Leitthema
Weiterbildung in der Mund‑, Kiefer- und Gesichtschirurgie im europäischen Kontext
verfasst von:
Dr. med. Dr. med. dent. H.-P. Ulrich, Prof. Dr. med. Dr. med. dent. A. Modabber, MBA, FEBOMFS, F. Hölzle
Erschienen in:
Die MKG-Chirurgie
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Ausgabe 4/2023
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Zusammenfassung
Die ärztliche Weiterbildung soll das Erlernen besonderer ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach Erteilung der Approbation zur Ausübung des ärztlichen Berufs sicherstellen. Die nationale ärztliche Weiterbildung muss gerade heute auch im europäischen Kontext gedacht werden. Auf europäischer Ebene sind daher Berufsqualifikationsrichtlinien für z. B. freie Berufe, Professional Qualifications Directives (PQD), erstellt worden, wobei Ärzte für Mund‑, Kiefer- und Gesichtschirurgie in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden: Fachärzte mit Doppelapprobation (ärztlich und zahnärztlich) und die mit Monoapprobation (ärztlich). Eine grenzüberschreitende europäische Harmonisierung des Fachs MKG-Chirurgie ist für die gegenseitige Anerkennung der Weiterbildung, aber auch für die Förderung der Mobilität und Niederlassungsfreiheit in der EU von herausragender Bedeutung. Die European Trainings Requirements (ETR) in der Fassung von 2021, konzipiert durch die Sektion Oral and Maxillo-Facial Surgery der Union Européenne des Médecins Spécialistes (UEMS) – den europäischen Berufsverband der MKG-Chirurgie – soll helfen, nationale Weiterbildungsinhalte zu strukturieren, und stellen das größtmögliche Spektrum des Fachs dar. Es ist davon auszugehen, dass die Art und der Nachweis der Weiterbildung sich in den nächsten Jahren deutlich ändern werden. Um diesen zukünftigen Anforderungen Rechnung zu tragen, werden weitere nationale und europäische Anstrengungen notwendig sein, um auf die kommenden Veränderungen optimal vorbereitet zu sein.