Die Rückfallrate von Vorhofflimmern nach einer eKV liegt in einschlägigen Studien bei bis zu 75 % nach einem Jahr unter Plazebo. Sie kann mit
Betablockern gering, aber signifikant, um ca. 10–20 % gesenkt werden. Es ist daher weit verbreitet und sinnvoll, sofern Kontraindikationen oder Nebenwirkungen nicht davon abhalten, spätestens nach einer eKV einen Betablocker nach Puls und Blutdruck aufzudosieren. Oft kann dies gleichzeitig der Therapie einer
arteriellen Hypertonie oder
Herzinsuffizienz dienen. Darüber hinaus können Rezidive auch mit spezifischen Antiarrhythmika
wie Propafenon, Flecainid, Sotalol, Dronedaron und Amiodaron signifikant gegenüber Plazebo verhindert werden. Am wirkungsvollsten in der Rezidivprophylaxe ist eine Amiodarontherapie mit einer Rezidivrate von 25 % nach einem Jahr. Die anderen zuvor genannten spezifischen Antiarrhythmika erreichen eine Rezidivrate von ca. 40–50 % (im Vergleich zu ca. 60 % unter Betablockern bzw. 75 % unter Plazebo), sind also von ihrer Wirkung nicht selten enttäuschend.
Zu berücksichtigen bei der Entscheidung für eine antiarrhythmischen Therapie sind kardiale und extrakardiale Nebenwirkungen. Typische kardiale Nebenwirkungen der spezifischen Antiarrhythmika sind proarrhythmische Effekte im Sinne einer Auslösung von ventrikulären Arrhythmien bis zu Kammertachykardien und
Kammerflimmern, also lebensbedrohlichen
Herzrhythmusstörungen. Diese können mit einer Häufigkeit von 0,5–4 % erwartet werden, häufiger jedoch bei Therapie mit
Propafenon oder Flecainid bei KHK, bzw. bei QT-Verlängerungen >500 ms, insbesondere unter Sotalol und bei
Niereninsuffizienz (sog. Torsade de pointes – Tachykardien, andere Risikofaktoren hierfür sind weibliches Geschlecht,
Hypokaliämie und Linkshypertrophie). Da proarrhythmische Effekte gehäuft nach Neubeginn einer spezifischen antiarrhythmischen Therapie auftreten, ist es sinnvoll, während der ersten beiden Tage telemetrisch stationär zu überwachen oder mindestens ein 12-Kanal-EKG täglich zu erstellen, um QRS-Verbreiterungen oder QT-Verlängerungen >120 % auszuschließen. Danach ist eine so begonnene antiarrhythmische Therapie in der Regel sicher.
Andere kardiale Nebenwirkungen der spezifischen Antiarrhythmika sind höhergradige AV-Blockierungen bzw. Exazerbationen eines
Sinusknotensyndroms, die u. U. sogar eine begleitende Herzschrittmachertherapie notwendig machen, um das VHF medikamentös zu bekämpfen. An extrakardialen Nebenwirkungen der Antiarrhythmika sind zu nennen: zentralnervöse Nebenwirkungen wie
Kopfschmerzen,
Schwindel; gastrointestinale Nebenwirkungen wie
Obstipation, Diarrhoe; Erhöhung der Leberwerte (v. a.
Amiodaron, Dronedaron); Beeinträchtigung der Lungenfunktion durch einen direkt toxischen Effekt (Amiodaron, Dronedaron); Störung der Schilddrüsenfunktion, z. B.
Hyperthyreose und
Hypothyreose durch den Jodgehalt von Amiodaron; Visusveränderungen durch korneale Einlagerungen (Amiodaron); Hautreizungen, Sonnenempfindlichkeit, Hautrötungen (Amiodaron). Zahlreiche der genannten Nebenwirkungen der Antiarrhythmika zwingen zum Absetzen der jeweiligen Substanz, in den meisten Fällen ohne
Residuen. Amiodaron ist hierbei zwar die am besten wirksame antiarrhythmische Therapie, wird aber nur von 70 % der Patienten längerfristig vertragen. Unter einer Therapie mit dem neuen Antiarrhythmikum Dronedaron müssen behördlichen Auflagen zufolge
Kreatinin, Leberwerte und Lungenfunktion regelmäßig kontrolliert werden. Auf eine wirksame, dabei nebenwirkungsfreie spezifische antiarrhythmische Therapie kann in vielen Fällen nicht verzichtet werden. Aufgrund der geschilderten Nebenwirkungen sollten in erster Linie Flecainid oder
Propafenon bei Patienten ohne KHK eingesetzt werden. Als klassische antiarrhythmische Reservemedikation, die auch bei KHK, ausgeprägter Linkshypertrophie und eingeschränkter LVEF gegeben werden kann, gilt Amiodaron, das je nach Alter und Präferenz des Patienten mit der Möglichkeit einer
Katheterablation abgewogen wird. Sofern eines der spezifischen Antiarrhythmika erfolglos zur Erhaltung des SR nach eKV oder bei paroxysmalem VHF eingesetzt wurde, spricht man von einem
therapierefraktären VHF. Dieses kann bei vorhandenen Symptomen (hochsymptomatisch oder zumindest symptomatisch) zur Indikationsstellung einer
Katheterablation Anlass geben kann. Sofern eine gegen VHF wirksame antiarrhythmische Medikation im SR eine Neigung zum
Sick-Sinus-Syndrom mit Sinusbradykardie oder längeren Sinuspausen exazerbiert, spricht man vom
Brady-
Tachy-
Syndrom, bei dem, sofern auf die antiarrhythmische Medikation nicht durch die Entscheidung zu einer Katheterablation wieder verzichtet werden kann, Indikation zur Implantation eines 2-Kammer-Schrittmachers besteht.