Photosensibilisatoren und Verfahren
Grundsätzlich werden die systemische orale Photochemotherapie und die topische Photochemotherapie unterschieden. Die topischen Anwendungen gliedern sich in Vollbäder, Teilbäder und Creme-Anwendungen. Der am häufigsten verwendete Photosensibilisator ist 8-Methoxypsoralen (Meladinine-Tabletten, Meladinine-Stammlösung zur PUVA-Bad-Therapie). Daneben findet in Skandinavien für die topische Anwendung Trimethylpsoralen (Tripsos) Verwendung.
Die jeweils gebräuchlichen Dosierungen und Konzentrationen sind in Tab.
7 zusammengestellt.
Tab. 7
Unterschiedliche Verfahren der Photochemotherapie
PUVA oral | 8-Methoxypsoralen (8-MOP) | 0,6 mg/kg KG |
PUVA-Bad | 8-Methoxypsoralen (8-MOP) | 0,5–1,0 mg/l |
Creme-PUVA | 8-Methoxypsoralen (8-MOP) | 0,0006–0,005 %a
Nach NRF-Vorschrift 11,96. Hydrophile Methoxsalen-Creme 0,0006–0,005 % (oder zum Beispiel Methoxsalen-Rezepturkonzentrat, Unguentum Cordes, Sorbinsäure und 30 % Wasseranteil) |
Es wurde gezeigt, dass eine Steigerung der 8-MOP-Konzentration im Badewasser auf 5 mg/l die Wirksamkeit bei guter Verträglichkeit erhöhen kann. Ebenso besteht die Erfahrung, dass auch bei der Creme-PUVA-Therapie höhere Konzentrationen als 0,005 % 8-MOP verwendet werden können.
Praktische Durchführung
Bei der oralen PUVA-Behandlung mit 8-MOP wird der Photosensibilisator (Meladinine-Tabletten) 2 h vor der UV-A-Bestrahlung eingenommen.
Bei der Bade-PUVA-Behandlung werden die 8-MOP-Konzentrationen im Badewasser mithilfe einer alkoholischen Stammlösung hergestellt. Die Badedauer beträgt 15–20 min, die Temperatur des Wassers 37 Grad Celsius. Unmittelbar nach Voll- oder Teilbädern muss die UV-A-Bestrahlung erfolgen, da die Sensibilisierung der Haut rasch abnimmt und nach 1–2 h kaum noch nachweisbar ist.
Die 8-MOP-Creme soll nach dem Auftragen 1 h einwirken. Danach erfolgt unmittelbar die Bestrahlung.
Die Patienten sind auf den konsequenten Lichtschutz der Haut, und bei PUVA oral auch der Augen, während der Sensibilisierungsphase hinzuweisen (UV-Schutzbrille mit hellen Gläsern und vollständiger Absorption der gesamten UV-Strahlung bis 400 nm). Die Sensibilisierungsphase beträgt nach oraler Einnahme von 8-MOP etwa 8–10 h, nach der PUVA-Bad-Behandlung 1–2 h und nach einer 8-MOP-Creme-Anwendung etwa 2–3 h.
Bei topischer Photochemotherapie erfolgt die UV-A-Bestrahlung im unmittelbaren Anschluss an die Applikation des Photosensibilisators.
Die UV-A-Erstdosis richtet sich, sofern keine Lichttestung mit Bestimmung der MPD (minimalen phototoxischen Dosis)
vorgenommen wird, nach der individuellen Lichtempfindlichkeit, die von Hauttyp IV zu Hauttyp I zunimmt. Zur Festlegung der ersten Bestrahlungsdosis hat sich in der Praxis das Vorgehen entsprechend dem Photohauttyp bewährt (Tab.
9). Exakter, aber aufwendiger, kann die Erstdosis durch Bestimmung der minimalen phototoxischen Dosis festgelegt werden.
Tab. 9
Empfehlungen für die Anfangsdosis bei Photochemotherapie
I | 0,3 | 0,2 |
II | 0,5 | 0,3 |
III | 0,8 | 0,4 |
IV | 1,0 | 0,6 |
Die Phototestung wird, analog zur UV-B-Phototherapie, mit einem Strahler, der dieselbe spektrale Emission wie das Therapiegerät aufweist, vorgenommen. Als Photosensibilisator wird die jeweilige, für die Behandlung vorgesehene Substanz, in der entsprechenden Dosis oder Konzentration verwendet. Für systemische und Bade-PUVA-Therapie sind in Tab.
10 übliche Testdosen abhängig vom Hauttyp zusammengefasst. Für die PUVA-Creme-Behandlung gelten individuelle Schemata, die sich aber eng an die PUVA-Bad-Behandlung anlehnen. Die Ablesung der Testareale erfolgt 72–96 h nach Bestrahlung. Als Testareal empfiehlt sich eine lichtempfindliche, das heißt wenig sonnenexponierte Körperstelle, zum Beispiel der untere Bereich des Rückens. Die Bestimmung der MPD bei der systemischen PUVA-Behandlung und bei Creme-PUVA ist wegen der gelegentlich ungleichartigen Resorption des Photosensibilisators nicht absolut verlässlich.
Tab. 10
Dosisempfehlungen für die Bestimmung der minimalen phototoxischen Dosis (MPD)
PUVA oral, 8-MOP | I–IV | 0,5–1–2–3–4–5 |
PUVA-Bad (1 mg/l 8-MOP) | I, II III, IV | 0,25–0,5–1,0–1,5–2,0–2,5 0,5–1–2–3–4–5 |
Die MPD-Bestimmung zur Festlegung der ersten UV-A-Bestrahlungsdosis ist bei PUVA-Bad-Behandlung eine exakte Methode, bei PUVA oral oder Creme-PUVA schwankend, da abhängig von der variablen systemischen oder topischen Resorption des Photosensibilisators.
Die initiale Behandlungsphase reicht bis zur klinischen Erscheinungsfreiheit. Die Bestrahlungen erfolgen in der Regel 4-mal pro Woche, mindestens aber 2-mal wöchentlich. Dosissteigerungen sollten nicht häufiger als 2-mal pro Woche und mindestens im Abstand von 72 h vorgenommen werden (Europäisches PUVA-Protokoll). Es existiert kein fixes Schema für Dosissteigerungen, die wesentlichen Parameter sollten das Ansprechen der behandelten Hauterkrankung und die individuelle Empfindlichkeit gegenüber der Photochemotherapie sein. Ein gerade noch erkennbares Erythem wird als klinischer Indikator für eine ausreichende UV-A-Dosierung angesehen. Die in Tab.
11 dargestellte Vorgehensweise hat sich in der Praxis bewährt. Bei der
Mycosis fungoides kann es notwendig sein, die Dosissteigerungen nach der Reaktion in den Lymphomherden zu steuern, da diese häufig mit starker Irritation reagieren. Letztere wird auf die Freisetzung von Entzündungsmediatoren aus den bestrahlten T-Zellen in den Hautinfiltraten zurückgeführt.
Tab. 11
Dosisschema für die Photochemotherapie
|
PUVA oral
|
PUVA-Bad
|
Schritt 1 | Bestimmung der MPD | | Ablesung nach 72–96 h | Ablesung nach 96 h |
Schritt 2 | Erste Bestrahlung | | Standardschema nach Hauttyp oder 50–70 % der MPD | Standardschema nach Hauttyp oder 30 % der MPD |
|
Weitere Therapie
|
Schritt 3 | Fortsetzung der Behandlung 2- bis 4-mal pro Woche | Kein Erythem | Steigerung um 20–30 % Maximal 2-mal wöchentlich | Steigerung um 20–30 % Maximal 2-mal wöchentlich Dosis während der ersten Woche konstant |
Minimales Erythem | Keine Steigerung | |
Persistierendes asymptomatisches Erythem | Keine Steigerung | |
Schmerzhaftes Erythem oder Ödem oder Blasen | Keine Behandlung bis zum Abklingen | |
Schritt 4 | Wiederaufnahme der Behandlung | Nach Abklingen der Symptome | Reduktion der letzten Dosis um 50 % Weitere Steigerungen um 10 % | |
Wegen der Gefahr einer
Kumulation des phototoxischen Effekts durch aufeinander folgende PUVA-Behandlungen ist nach zwei Bestrahlungstagen ein bestrahlungsfreier Tag vorgesehen. So ergibt sich ein Schema, nach dem die Patienten am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag behandelt werden und Mittwoch sowie Samstag und Sonntag als Beobachtungstage zur Verfügung stehen. Wünschenswert sind in der Initialphase mindestens 3 Behandlungen pro Woche.
Cave: Dosissteigerungen in Intervallen von <72 h können zur
Kumulation der phototoxischen Wirkung und damit zu starken überschießenden phototoxischen Reaktionen führen.
Wegen des höheren Grades der Sensibilisierung sind die Bestrahlungsdosen bei der Bade-PUVA-Behandlung
generell geringer. Auch gilt es, darauf zu achten, dass die MPD während der ersten Therapiewoche vom Ausgangswert um bis zu 50 % absinken kann, später aber wieder ansteigt. Der Grund dafür ist nicht bekannt, es wird vermutet, dass Psoralenmonoaddukte in der DNA persistieren und bei den darauf folgenden Bestrahlungen in phototoxisch wirksame Biaddukte umgewandelt werden. Die UV-A-Dosis soll während dieser Zeit nicht erhöht werden. Praktische Beispiele des Dosisverlaufs sind in Tab.
12 dargestellt.
Tab. 12
Dosierungsbeispiele für die Photochemotherapie
PUVA oral (MPD 1,2 J/cm
2
)
|
Tag | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 |
Erythem | – | – | | – | – | | | + | + | | – | – | | | – | – |
J/cm2
| 0,6 | 0,6 | 0 | 0,8 | 0,8 | 0 | 0 | 0,8 | 0,8 | 0 | 1,1 | 1,1 | 0 | 0 | 1,5 | 1,5 |
PUVA-Bad (MPD 0,6 J/cm
2
)
|
Tag | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 |
Erythem | – | – | | – | – | | | – | – | | - | - | | | + | – |
J/cm2
| 0,2 | 0,2 | 0 | 0,2 | 0,2 | 0 | 0 | 0,3 | 0,3 | 0 | 0,4 | 0,4 | 0 | 0 | 0,4 | 0,4 |
Bei einer PUVA-Bad-Behandlung kann während der ersten Behandlungswoche der Grad der Photosensibilisierung wegen der Kumulierung von 8-MOP-Monoaddukten ansteigen. Die MPD kann dabei vorübergehend bis auf 50 % der Ausgangswerte sinken.
Ist der Patient klinisch erscheinungsfrei, so wird die Therapie beendet Das Konzept einer Erhaltungstherapie wurde weitgehend verlassen, da dem möglichen Nutzen durch Verlängerung der Remissionsdauer die Risiken der zusätzlichen PUVA-Exposition entgegenstehen. Bei raschen Rezidiven nach Absetzen der Therapie kann in Einzelfällen der Versuch einer Erhaltungstherapie unter einer individuellen Nutzen/Risikoabwägung unternommen werden.
Bei unzureichendem therapeutischen Ansprechen oder frühzeitigen Rezidiven sind auch zusätzliche Kombinationsbehandlungen oder alternative Therapieoptionen in Erwägung zu ziehen.
Eine längerfristige Erhaltungstherapie ist, abgesehen von Patienten mit
Mycosis fungoides, wegen der damit verbundenen hohen kumulativen UV-A-Dosen nicht sinnvoll.
Aufgrund internationaler Empfehlungen soll zur Minimierung des Langzeitrisikos die Anzahl der PUVA-Behandlungen 200–250 nicht übersteigen. Bei einer Überschreitung dieser Grenze ist die Indikation für weitere PUVA-Behandlung besonders streng zu stellen und engmaschige Hautkrebsvoruntersuchungen sind notwendig.
Extrakorporale Photoimmunmodulation
Das Verfahren wurde von Edelson et al (
1987) entwickelt und erstmals zur Behandlung kutaner T-Zell-Lymphome eingesetzt. Im Prinzip handelt es sich um eine extrakorporale Photochemotherapie, früher als extrakorporale Photopherese bezeichnet. Es werden
Leukozyten aus dem peripheren Blut separiert, mit dem Photosensibilisator 8-Methoxypsoralen versetzt und mit UV-A bestrahlt, um anschließend dem Patienten zurück infundiert zu werden. Bei einem Behandlungszyklus werden ungefähr 10–15 % der gesamten zirkulierenden Leukozyten erreicht. Die verabreichte UV-A-Dosis pro Zelle beträgt etwa 2 J/cm
2. Im Allgemeinen erfolgt die Behandlung an zwei aufeinander folgenden Tagen und wird in 1- bis 4-wöchigen Abständen wiederholt.
Als Therapie der Wahl dient die extrakorporale Photoimmunmodulation bei den erythrodermischen Varianten der
Mycosis fungoides und besonders zur Behandlung des Sezáry-Syndroms.
Die Behandlung ist auch wirksam bei anderen Formen des kutanen T-Zell-Lymphoms, wird dort aber meist in Kombination mit Interferon-α, Bexaroten oder Zytostatika angewandt. Weitere Indikationen betreffen andere T-Zell-mediierte Erkrankungen, zum Beispiel
Graft-versus-host-Erkrankungen, Pemphigus vulgaris, progressive
systemische Sklerodermie,
rheumatoide Arthritis und andere Arthritiden sowie Abstoßungsreaktionen nach Organtransplantationen.
Hervorzuheben ist die außerordentlich gute Verträglichkeit des Verfahrens, das praktisch keine Toxizität besitzt. Lediglich eine geringe hypotone Kreislaufregulationsstörung kann mit der Entnahme des peripheren Bluts in 6 Zyklen von jeweils 400 ml mit dem damit einhergehenden vorübergehenden Volumenverlust verbunden sein.
Wirkungsmechanismen der Photo- oder Photochemotherapie
Als die wesentlichen Mechanismen werden immunmodulatorische Einflüsse mit Überwiegen einer Immunsuppression, die Induktion von
Apoptose und eine Beeinflussung des Kollagenstoffwechsels angenommen. Bei der Photochemotherapie trägt wahrscheinlich eine Bremsung der beschleunigten Proliferation der Keratinozyten durch Replikationshemmung zur therapeutischen Wirkung bei. In diesem Fall wird der Photosensibilisator zwischen den beiden Strängen der DNS-Doppelhelix interkaliert und durch UV-A-Strahlung dann beide Stränge kovalent miteinander vernetzt.
Immunsuppressiv wirken die Depletion und der Funktionsverlust von antigenpräsentierenden Langerhans-Zellen der Epidermis und
dendritischen Zellen der Dermis. Ebenso wird die Expression von
Adhäsionsmolekülen (ICAM-1) an den Keratinozyten verringert und durch Induktion von immunsuppressiv wirkendem
Interleukin-10 Interferon-γ reduziert. Zusätzlich spielen UV-induzierte regulatorische T-Zellen eine Rolle.
Apoptose findet nicht nur in den Keratinozyten der Epidermis, sondern insbesondere auch in den die Dermis oder Epidermis infiltrierenden T-Zellen statt. Die Reduktion der T-Zellen kann die Zerstörung des Tumorinfiltrats bei
Mycosis fungoides und auch die Reduktion des entzündlichen Infiltrats bei
Psoriasis und atopischem Ekzem erklären.
Photochemotherapie und die UV-A1-Phototherapie greifen in den Kollagenstoffwechsel dermaler Fibroblasten ein. Die Kollagensynthese wird einerseits durch direkten Einfluss auf die Fibroblasten gebremst und andererseits werden Kollagenasen (Matrix-Metalloproteasen) induziert, welche das überschüssige Kollagen abbauen. Durch diese Vorgänge, möglicherweise im Zusammenwirken mit einer Immunsuppression, kann die Wirkung auf die
Sklerodermie der Haut, den
Lichen sclerosus et atrophicus und die sklerodermiforme Variante der
Graft-versus-host-Erkrankung erklärt werden.
Die Wirkung der extrakorporalen Photopherese beruht wahrscheinlich auf der Eliminierung von Tumor-T-Zellen bei T-Zell-Lymphomen und von autoreaktiven T-Zellen bei Organabstoßungen oder Autoimmunerkrankungen. Es wird angenommen, dass die Antigenität der Tumorzellen oder der autoreaktiven Zellen durch die extrakorporale Photoimmunmodulation erhöht und damit eine verstärkte immunologische Reaktion gegen diese T-Zellen induziert wird. Auch die Induktion von regulatorischen T-Zellen wird als ein wesentlicher immunmodulatorisch wirkender Faktor diskutiert.
Risiken und Nebenwirkungen der Photo- und Photochemotherapie
Die häufigsten akuten Nebenwirkungen umfassen sonnenbrandähnliche Erytheme nach UV-B-Bestrahlung sowie überschießende phototoxische Reaktionen bei Überdosierung der Bestrahlung im Rahmen der Photochemotherapie. Bei fehlendem Augenschutz können akut Konjunktivitis und Keratitis, chronisch – bei UV-A/A1-Bestrahlung oder PUVA-Behandlung – eine Katarakt auftreten. Bei einer lege artis durchgeführten Photochemotherapie wurde eine Kataraktbildung bisher nicht beobachtet. Möglich ist ferner, insbesondere bei der höher dosierten UV-A/A1-Therapie, die Provokation von genuinen
Photodermatosen, vorwiegend der polymorphen Lichtdermatose. Werden unbeabsichtigt phototoxische Substanzen oder Medikamente äußerlich beziehungsweise systemisch zugeführt, so können, besonders unter UV-A/A1-Behandlung oder Photochemotherapie, überschießende phototoxische Hautreaktionen
entstehen.
Spezifisch für die Photochemotherapie ist das gelegentliche Auftreten des PUVA-Juckreizes
, der therapeutisch schwer beeinflussbar ist und zur Therapiepause mit nachfolgender Dosisreduktion zwingt. Selten treten unter der PUVA-Behandlung akrale Blasen infolge einer Lockerung der dermoepidermalen Grenzzone bei starker mechanischer Belastung auf. Die mögliche systemische Toxizität durch Photochemotherapie umfasst, verursacht durch den Photosensibilisator, Übelkeit nach der Tabletteneinnahme und gelegentlich
Kopfschmerzen oder Schwindelgefühl.
Als chronische Schäden einer Photo- oder Photochemotherapie treten UV-induzierte Lentigines, eine lichtinduzierte Hautalterung und insbesondere die Entwicklung von Präkanzerosen und Hautkrebs auf. Eine Verstärkung der UV-Karzinogenese durch topische Teeranwendungen ist möglich.
Die amerikanische prospektive PUVA-Kohortenstudie aus den 1970er-Jahren zeigte einen statistischen Zusammenhang zwischen der Entwicklung von spinozellulären Karzinomen nach systemischer PUVA-Behandlung mit hohen kumulativen UV-A-Dosen oder mit einer hohen Anzahl von Einzelbehandlungen. Bei der modernen PUVA-Therapie ist das Karzinomrisiko wahrscheinlich viel geringer, da eine sorgfältige Patientenselektion erfolgt und verbesserte Bestrahlungsprotokolle mit dem konsequenten Einsatz von Kombinationstherapien sowie der Vermeidung von Erhaltungstherapien zu einer deutlich geringeren phototoxischen Belastung der Haut führen. Nach PUVA-Bad-Behandlungen wurde bislang keine Erhöhung des Hautkrebsrisikos beobachtet, obwohl ein solches Risiko theoretisch besteht. Bis zur Klärung dieser Frage ist auch für die PUVA-Bad-Therapie eine strenge Indikationsstellung zu fordern. Umstritten ist die Induktion von
Melanomen durch PUVA oder höher dosierte UV-A/A1-Bestrahlungen (Tab.
13).
Tab. 13
Risiken und unerwünschte Wirkungen der Photo(chemo)therapie
Sonnenbrand und phototoxische Reaktion bei Überdosierung | ++ | − | − | ++ |
Phototoxische Reaktion durch unbeabsichtigte Zufuhr eines Photosensibilisators | ± | + | +++ | ++ |
Konjunktivitis und Keratitis (bei fehlendem Augenschutz) | ++ | − | + | ++ |
| + | + | ++ | ± |
UV-Lentigines | + | + | ++ | ++ |
Lichtalterung der Haut | ++ | ++ | ++ | ++ |
| + | ± | + | ++ |
Melanome | ? | ? | ? | ? |