Bradykardien, die nicht reflexvermittelt und nicht medikamenteninduziert auftreten, sondern aufgrund einer intrinsischen Dysfunktion von Sinusknoten oder AV-Knoten zu einer Synkope führen, stellen eine Indikation zur Schrittmachertherapie dar. Eine entsprechende EKG-Symptomkorrelation begründet die Implantation. Während bei
Sinusknotensyndrom eine Symptomkupierung das Ziel ist, ist die Schrittmachertherapie bei höhergradiger AV-Leitungsstörung auch aus prognostischer Sicht von Bedeutung.
Supraventrikuläre Tachykardien, die zu einer Synkope führen, stellen eine Indikation zur
Katheterablation dar. Allerdings ist das Auftreten einer Synkope im Rahmen einer AV-Reentry-Tachykardie oder typischem
Vorhofflatterns bei strukturell gesundem Herzen ungewöhnlich. Gleiches gilt für
idiopathische ventrikuläre Tachykardien bei unauffälliger Herzfunktion. Im Gegensatz dazu sind
ventrikuläre Tachykardien bei Vorliegen von
strukturellen Herzerkrankungen praktisch immer prognostisch bedeutsam, wenn sie keine reversible Ursache haben. Reversible und damit lediglich temporäre Ursachen ventrikulärer Tachykardien sind z. B. akute Myokardischämien oder
Intoxikationen. Irreversible Ursachen bilden hingegen ein fortgesetztes Risiko für Rezidivsynkopen bzw. den plötzlichen Herztod. Hierunter fallen die ischämische und
dilatative Kardiomyopathie, wobei das Risiko eines plötzlichen Herztodes mit Verringerung der Ejektionsfunktion steigt. Ferner sind die
hypertrophe Kardiomyopathie, die rechtsventrikuläre arrhythmogene
Kardiomyopathie und genetisch bedingte Ionenkanaldefekte (nicht medikamentenassoziiertes
Long-QT-Syndrom,
Brugada-Syndrom) irreversible Ursachen maligner Kammerarrhythmien. Nach stattgehabter Synkope und Ausschluss anderer Synkopenursachen stellen diese Krankheitsbilder eine Indikation zur sekundärprophylaktischen Kardioverter-Defibillatorimplantation dar, wodurch das Risiko des plötzlichen Herztodes reduziert wird, auch wenn eine Rezidivsynkope nicht sicher verhindert werden kann. Detaillierte Empfehlungen zur Implantation von
Herzschrittmachern und Kardioverter-Defibillatoren hinsichtlich Indikation und Systemwahl sind den aktuellen Leitlinien der Fachgesellschaften zu entnehmen.