Skip to main content
DGIM Innere Medizin
Info
Publiziert am: 13.07.2023

Giftelimination (primär und sekundär)

Verfasst von: Michael Deters, Helmut Hentschel und Dagmar Prasa
Unter Giftelimination sind alle therapeutischen Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung der Aufnahme von Noxen von den äußeren und inneren Oberflächen des Körpers (Dekontamination von Haut und Auge durch 15-minütiges Spülen mit Wasser; primäre Giftentfernung durch Magenspülung und/oder Kohlegabe) und/oder zur Beschleunigung ihrer Elimination aus dem Körper (sekundäre Giftentfernung durch wiederholte Kohlegabe, Harnalkalisierung oder Hämodialyse bei Noxen mit niedrigem Verteilungsvolumen und geringer Plasmaproteinbindung) zusammengefasst. Die primäre Giftentfernung setzt einen vital stabilen Zustand des Patienten voraus und sollte meist innerhalb 1 h nach Einnahme erfolgen. Bei einigen Vergiftungen ist die umgehende Anwendung spezifischer Antidota lebensrettend und muss vor oder gleichzeitig mit der Stabilisierung der Vitalfunktionen und Maßnahmen der Giftelimination erfolgen.

Definition

Die Giftelimination umfasst alle therapeutischen Maßnahmen, die geeignet sind, die Aufnahme von Noxen von den äußeren und inneren Oberflächen des Körpers zu verhindern oder zu vermindern (primäre Giftentfernung) und/oder ihre Elimination aus dem Körper zu beschleunigen (sekundäre Giftentfernung).

Primäre Giftelimination

Dekontamination

Dekontamination der Haut

Es ist in folgender Weise vorzugehen (Heinemeyer und Fabian 1997; Olson et al. 2022):
  • Entfernung kontaminierter Kleidungsstücke, um ein Fortschreiten der lokalen Schädigung und/oder systemische Wirkungen der Noxe zu vermeiden.
  • Zur Dekontamination wasserlöslicher Noxen ausreichende Spülung mit lauwarmem, fließendem Wasser oder isotoner Natriumchloridlösung; Stellen hinter den Ohren, unter den Nägeln und Hautfalten dürfen nicht vergessen werden.
  • Zur Dekontamination lipophiler Noxen Seife, Shampoos oder Lösungsvermittler verwenden (z. B. Polyethylenglykol 400); die Haut wird damit eingerieben und anschließend abgewaschen.
  • Nach Abschluss der Dekontamination den Patienten vor Auskühlung schützen.
  • Wegen Hitzeentwicklung und zusätzlicher chemischer Schädigung ist eine Neutralisation ätzender Substanzen zu unterlassen, da eine genaue Titration meistens nicht möglich ist.
Nur selten sind spezielle Dekontaminationsmaßnahmen zu empfehlen. So sollte bei einer Hautkontamination durch Flusssäure vorzugsweise eine Spülung mit 1 %iger Kalziumglukonatlösung für 15–20 min erfolgen. Bei niedrigen Konzentrationen bzw. kurzer Einwirkzeit und fehlendem Schmerz reicht das anschließende Auftragen von 2,5 %igem Kalziumglukonatgel aus (Strobel 2003).
Nach Einwirkung von Hautkampfstoffen (S-Lost, Synonyma: Senfgas, Mustardgas, Gelbkreuz, Yperit) erfolgt die Dekontamination der Haut mit Tosylchloramid (Chloramin T; 10 %ige Lösung zum Abtupfen einzelner Spritzer; 0,2 %ige Lösung zur großflächigen Anwendung, Hautwaschung und für feuchte Umschläge) (Zilker et al. 2010).
Nach Einwirkung radioaktiver Substanzen erfolgt die Dekontamination der Haut durch Entkleiden, und anschließendes Abspülen mit fließendem Wasser oder Abwischen mit feuchten Tüchern, wenn fließendes Wasser nicht verfügbar ist. Dabei sind Mund, Nase, Ohren und Augen besonders zu schützen (Kirchinger 2010).

Dekontamination der Augen

Es ist in folgender Weise vorzugehen (Olson et al. 2022; Struck 2008):
  • Sofortige Spülung mit 500–1000 ml lauwarmem, fließendem Wasser oder isotoner Natriumchloridlösung über mindestens 15 min von nasal nach lateral. Das Auge darf durch übermäßigen Druck des Flüssigkeitsstrahls nicht weiter geschädigt und Kontaktlinsen sollen vor der Spülung entfernt werden.
  • Wenn beide Augen betroffen sind, wird abwechselnd gespült, beginnend mit dem schwerer geschädigten Auge.
  • Mit einer speziellen Augenspülflasche kann durch direktes Aufsetzen auf das betroffene Auge gespült werden. Der Patient wird dabei zum Blickrichtungswechsel aufgefordert.
  • Während des Transports in eine Notfallambulanz sollte die Spülung mit einem Infusionsbesteck fortgesetzt werden. Die Spülflüssigkeit soll dabei unter laufender Kontrolle ihres pH-Wertes aus 5–20 cm Höhe in den Bindehautsack einlaufen. Die Spülung wird so lange fortgesetzt, bis der pH-Wert neutral ist. Andere Neutralisationsversuche sind zu unterlassen.
  • Bei unzureichender Augenöffnung wegen starker Schmerzen oder zur Entfernung von Fremdkörpern ist ein Lokalanästhetikum zu verabreichen. Dies gilt insbesondere beim Ektropionieren der Lider zum Entfernen fester Partikel aus dem Auge.
  • Nach der Erstversorgung ist eine Augenarztvorstellung erforderlich. In schweren Fällen erfolgt sofort die Einweisung in eine Augenklinik.
Nach Einwirkung von augenreizenden Kampfstoffen (Tränengase) oder radioaktiven Substanzen ist wie oben beschrieben vorzugehen.

Dekontamination der Atemwege

Es ist in folgender Weise vorzugehen (Heinemeyer und Fabian 1997; Olson et al. 2022):
  • Der Patient ist unter Beachtung des Selbstschutzes (Atemschutz, Anseilen) aus der kontaminierten Atmosphäre zu entfernen.
  • Frischluft und zusätzlichen Sauerstoff ausreichend zuführen.
  • Bei rascher Verschlechterung der Atmung sind Intubation und Beatmung erforderlich.
  • Bei kontaminierter Kleidung ist wie bei der Dekontamination der Haut vorzugehen (s. oben).
Nach Aspiration von Fremdkörpern sollte vor Ort in der Regel keine Entfernung vorgenommen werden, da sich durch Lageveränderung die pulmonale Situation weiter verschlechtern kann. Die Durchführung des Heimlich-Manövers wird kontrovers beurteilt. Die bronchoskopische Entfernung sollte so rasch wie möglich erfolgen (Nicolai und Reiter 2004).
Nach Aspiration von Puder, Ruß oder Staub ist nach der Erstversorgung eine bronchoskopische Reinigung der Atemwege zu erwägen.
Nach Einwirkung von lungenreizenden Kampfstoffen oder radioaktiven Substanzen ist wie oben beschrieben vorzugehen.

Giftelimination aus dem Magen-Darm-Trakt

Bisher bestehen für keine Maßnahme der Giftelimination aus dem Magen-Darm-Trakt hinreichende, durch klinische Studien gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse, dass diese Maßnahmen das Behandlungsergebnis vergifteter Patienten verbessern. Indikation, wahrscheinliche Effizienz, Risiko und Kontraindikationen sollten vor der Entscheidung für eine bestimmte Maßnahme in Bezug auf die Wirkungsart der Noxe, die Dosis und den Zeitpunkt der Ingestion, den klinischen Zustand des Patienten und mögliche therapeutische Alternativen stets überdacht werden (Heinemeyer und Fabian 1997). Besonders kritisch muss die Indikation gestellt werden, wenn die Ingestion länger als 1 h zurückliegt. Im Zweifelsfall sollte ein Giftinformationszentrum konsultiert werden. Die folgenden Empfehlungen basieren im Wesentlichen auf den zwischen der American Academy of Clinical Toxicology (AACT) und der European Association of Poisons Centres and Clinical Toxicologists (EAPCCT) abgestimmten Positionen.

Induziertes Erbrechen

Induziertes Erbrechen wird wegen unzureichender Effektivität und möglicher Risiken nicht mehr zur primären Giftentfernung empfohlen. (Olson et al. 2022).
  • Das Auslösen von Erbrechen
    • kann zur transpylorischen Bewegung der Noxe führen und auf diese Weise die Aufnahme der Noxe erhöhen,
    • ist bei Kindern (insbesondere bei Säuglingen) und im hohen Alter mit einer Aspirationsgefahr verbunden.
  • Der früher verwendete Ipecacuanha-Sirup führte häufig zu Diarrhö, Benommenheit und persistierendem Erbrechen, was die Durchführung weiterer Maßnahmen (Verabreichung von medizinischer Kohle und Antidot, orthograde Darmspülung) verzögerte oder deren Effektivität verminderte (Höjer et al. 2013). Seltener wurde über Reizbarkeit, Fieber und Schwitzen berichtet.
  • Sehr heftiges Erbrechen kann zu einer hämorrhagischen Gastritis oder zum Mallory-Weiss-Syndrom führen. Durch Perforation des Ösophagus kann ein Pneumomediastinum oder Pneumoperitoneum entstehen. Einzelne Todesfälle wurden durch eine traumatische Zwerchfellhernie, eine intrakranielle Blutung und eine Magenruptur verursacht (Höjer et al. 2013).

Magenspülung

Die Magenspülung sollte nicht routinemäßig bei einer Vergiftung durchgeführt werden und bedarf der besonders kritischen Indikationsstellung. Sie sollte nur durch erfahrenes medizinisches Personal vorgenommen werden (Benson et al. 2013).
Voraussetzung für die Magenspülung ist die Anwendung innerhalb 1 h nach der Ingestion der Noxe (AACT/EAPCCT 2004b). Eine Magenspülung kann aber noch längere Zeit nach der Ingestion der Noxe effektiv sein, wenn
  • gleichzeitig größere Mengen von Nahrung, insbesondere fettreiche Kost aufgenommen wurden,
  • nach Ingestion einer hohen Dosis die Löslichkeit der Noxe überschritten wird (z. B. 30 g Acetylsalicylsäure),
  • die Noxe durch ihre Wirkung die Magenentleerung verzögert (z. B. Anticholinergika, Barbiturate, Opioide) (Heinemeyer und Fabian 1997; Olson et al. 2022).
Indikationen
Die Durchführung einer Magenspülung ist im Einzelfall indiziert:
  • bei einer lebensgefährlichen Vergiftung.
  • wenn die Noxe nicht effektiv an Kohle gebunden werden kann (z. B. Metalle) oder weil die Ingestionsdosis durch Kohle nicht abgedeckt werden kann (z. B. Ingestion von mehr als 30 g Acetylsalicylsäure).
  • wenn es nicht möglich ist, Kohle zu verabreichen oder eine orthograde Darmspülung durchzuführen.
  • um den Magen vor einer Endoskopie zu entleeren (Olson et al. 2022).
Kontraindikationen
Die Durchführung einer Magenspülung ist kontraindiziert:
  • bei einer drohenden oder bereits manifesten Vigilanzstörung; unter diesen Umständen ist die endotracheale Intubation (geblockter Tubus) Voraussetzung für die Durchführung der Magenspülung,
  • bei einer Gefährdung durch einen Krampfanfall (vorbestehende Epilepsie; Ingestion epileptogener Noxen, z. B. Antidepressiva, Opioide),
  • bei einer Gefährdung durch Blutungen oder Perforation nach Ingestion ätzend wirkender Noxen,
  • bei Aspirationsgefahr nach der Ingestion organischer Flüssigkeiten mit niedriger Viskosität (z. B. Benzin, Lampenöl); unter diesen Umständen wird das vorsichtige Absaugen des Mageninhalts unter Intubationsschutz (endotrachealer, geblockter Tubus) empfohlen,
  • wenn die Noxe die Öffnungen im Magenschlauch nicht passieren kann (z. B. große Retardtabletten; Pflanzenteile) (Benson et al. 2013; Olson et al. 2022).
Durchführung
Eine Magenspülung sollte nur unter vollständiger Reanimationsbereitschaft in der Klinik durchgeführt werden. Vorab ist über die Notwendigkeit einer endotrachealen Intubation zum Schutz der Atemwege zu entscheiden. Bei erhaltenen Husten- und Schutzreflexen, intakter Atmung und unwahrscheinlicher Vigilanzstörung innerhalb der nächsten Stunde kann auf die Intubation verzichtet werden. Ansonsten ist der Intubationsschutz zwingend erforderlich (Heinemeyer und Fabian 1997).
Zur Vermeidung einer Aspiration während der Spülung wird der Patient in die linke Seiten- und Kopftieflage (Neigungswinkel von 20°) gebracht. Der Magenschlauch mit einem äußeren Durchmesser beim Erwachsenen von etwa 12–13,3 mm (36–40 French) wird mit einem Gleitgel auf Zellulosebasis befeuchtet. Eine Sichtkontrolle ist beim Einführen in der Regel nicht erforderlich. Gewalt darf nicht angewendet werden. Nasogastrale Sonden sind für eine Magenspülung nicht geeignet. Die Magenschlauchlänge (Distanz zwischen Zahnleiste und Kardia) soll der Strecke von der Nasenwurzel bis zum Xyphoid plus einer Handbreite des Patienten entsprechen (AACT/EAPCCT 2004b; Heinemeyer und Fabian 1997).
Zur Lagekontrolle des Magenschlauches werden mit einer Spritze 50–100 ml Luft instilliert und das ausgelöste „Blubbergeräusch“ mit dem Stethoskop im Epigastrium auskultiert. Erst dann beginnt die Spülung mit 200–300 ml körperwarmem Wasser oder isotoner Natriumchloridlösung. Aus dem Rückfluss der ersten Spülung sollte eine Probe für die toxikologische Analytik asserviert werden. Die Spülung erfolgt unter Kontrolle der Ein- und Ausfuhr so lange, bis die Spülflüssigkeit wasserklar zurückfließt. Beim Erwachsenen werden in der Regel zwischen 10–20 l Spülflüssigkeit benötigt. Nach dem letzten Spülvorgang wird Kohle – 1 g/kg Körpergewicht (KG) in 500 ml Wasser suspendiert – instilliert (Heinemeyer und Fabian 1997). Einige Autoren empfehlen, die Kohlesuspension bereits vor dem ersten Spülvorgang zu instillieren, um eine Bindung der Noxe zu gewährleisten, die während des Spülvorgangs in den Darm gelangt (Olson et al. 2022). Zuletzt wird der abgeklemmte (!) Magenschlauch schnell und ohne Unterbrechung herausgezogen (Heinemeyer und Fabian 1997).
Risiken und unerwünschte Wirkungen
Die Magenspülung
  • kann zur transpylorischen Bewegung der Noxe führen und auf diese Weise die Aufnahme der Noxe erhöhen,
  • kann zur Aspiration von Mageninhalt führen, wenn die Magenspülung ohne Intubationsschutz durchgeführt wird,
  • kann zur Verletzung des Ösophagus und des Magens (Perforationen) führen,
  • ist bei Spülung mit großen Volumina Wasser mit der Gefahr einer hypotonen Hyperhydratation (Wasservergiftung) verbunden,
  • kann bei Verwendung großer Volumina isotoner Natriumchloridlösung zu Hypernatriämie führen,
  • kann beim Einführen des Magenschlauchs Laryngospasmus, Atemdepression, Tachykardie und Herzrhythmusstörungen verursachen,
  • ist bei fehlerhafter Lage des Magenschlauchs mit der Gefahr der Instillation von Spülflüssigkeit in die Lunge und bei Perforation mit dem Risiko eines Spannungspneumothorax verbunden (AACT/EAPCCT 2004b; Olson et al. 2022).

Verabreichung von medizinischer Kohle

Medizinische Kohle (Carbo medicinalis) ist ein pulvriges Material mit einer Adsorptionsfläche von 500–1500 m2/g, das aus thermisch behandelter Holzkohle hergestellt wird. Die an Kohle gebundene Noxe (Bindungsgleichgewicht innerhalb von 90 s) wird unverändert mit der Kohle ausgeschieden (Heinemeyer und Fabian 1997). Bei Probanden mit der oralen Einnahme von Noxen in nichttoxischer Dosierung war die alleinige Verabreichung von Kohle in adäquater Dosierung zur Giftelimination genauso effektiv oder effektiver als die Magenspülung und das induzierte Erbrechen (Olson et al. 2022). Kohle kann auch noch nach einer länger zurückliegenden Ingestion wirksam sein (gleichzeitige Einnahme großer fettreicher Nahrungsmengen, Ingestion hoher Dosen oder von Medikamenten, die die Magenentleerung verzögern). Für die späte Verabreichung gelten die gleichen Kriterien wie bei der Magenspülung (s. dort). Neue Retardpräparate und die Publikation neuer Daten zur Magenentleerungszeit machten eine Neubewertung der Effektivität der Gabe von Kohle hinsichtlich des Zeitraumes der Verabreichung und eventuell zusätzlicher Gaben nach der Erstverabreichung erforderlich. Dieser Aufgabe hat sich die Activated Charcoal Group gewidmet und aktuelle Empfehlungen zur Gabe von Kohle jenseits der 1-h-Grenze oder einer zusätzlichen Gabe von Kohle beim Überschreiten kritischer Mengen spezieller Substanzen erarbeitet (Hoegberg et al. 2021).
Indikationen
Einnahme einer potenziell toxischen Menge einer giftigen Substanz mit guter Bindungsfähigkeit der Noxe an Kohle und der Anwendung in der Regel innerhalb von 1 h nach der Ingestion der Noxe (AACT/EAPCCT 2005).
Kontraindikationen
Die Verabreichung von Kohle ist kontraindiziert
  • bei einer drohenden oder bereits manifesten Vigilanzstörung; unter diesen Umständen ist die endotracheale Intubation (geblockter Tubus) Voraussetzung für die Verabreichung der Kohlesuspension über eine nasogastrale Sonde,
  • bei Aspirationsgefahr nach Ingestion organischer Flüssigkeiten mit niedriger Viskosität (z. B. Benzin, Lampenöl),
  • bei einer Gefährdung durch Blutungen oder Perforation nach Ingestion ätzend wirkender Noxen (AACT/EAPCCT 2005).
Anorganische Salze, Alkohole und Glykole, Cyanide, Metalle (z. B. Eisen, Kalium, Lithium, Thallium), Säuren und Laugen werden schlecht oder nicht von Kohle gebunden, sodass die Kohlegabe nicht zur Giftelimination beiträgt. Bei Cyanidvergiftungen sollte wegen der hohen Toxizität (potenziell letale Dosis 200–300 mg) trotzdem Kohle verabreicht werden (Olson et al. 2022).
Durchführung
Die Kohle (0,5–1,0 g/kg KG, maximal 100 g) sollte vom wachen kooperativen Patienten als Suspension in Wasser oder wasserklarem Saft in kleinen Schlucken getrunken werden. Der zwischenzeitlich gebildete Bodensatz muss wieder aufgerührt werden. Die Kohle sollte mindestens in 10-fachem Überschuss der Ingestionsdosis der Noxe verabreicht werden. Bei Cyanidvergiftungen ist ein 100-facher Kohleüberschuss erforderlich. Im Abstand von jeweils 1–2 h können 1- bis 2-mal erneut 0,5–1,0 g/kg KG verabreicht werden. Nach Ingestion sehr hoher Dosen der Noxe oder von zur Bezoarbildung neigenden Substanzen wird eine zusätzliche oder wiederholte Kohlegabe (s. Abschn. 3.2.4) empfohlen (Olson et al. 2022).
Risiken und unerwünschte Wirkungen
Die häufigsten unerwünschten Wirkungen der Gabe medizinischer Kohle sind gastrointestinale Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen. Über Todesfälle nach pulmonaler Aspiration oder gastrointestinaler Obstipation wurde ebenfalls berichtet (Hoegberg et al. 2021). Bei Erbrechen (häufig bei Zusatz von Sorbitol) besteht eine erhöhte Aspirationsgefahr. Gelangt Kohle in die Augen, kann es zur Schädigung der Hornhaut kommen. Obstipation tritt nach einer einmaligen Verabreichung in der Regel nicht auf (AACT/EAPCCT 2005).

Verabreichung von anderen Bindemitteln

Bei einigen Noxen können andere Substanzen als Kohle zur Giftelimination zum Einsatz kommen. Sie hindern durch Bindung oder Bildung unlöslicher Salze die Aufnahme der Noxe aus dem Magen-Darm-Trakt (Tab. 1).
Tab. 1
Bindung von Noxen im Magen-Darm-Trakt. (Nach Olson und Vohra 2018)
Noxe
Bindung mit
Barium- und Bleisalze
Natriumsulfat
Kalzium
Natriumcellulosephosphat
Chlorierte Kohlenwasserstoffe
Cholestyramin
Cholestyramina
Natriumhydrogencarbonat
Natriumpolystyrolsulfonat
Natriumpolystyrolsulfonat
Metalle
Hühnereiweiß, Milch
Erde, Bentonit
Berliner Blau [Eisen(III)-hexacyanidoferrat(II)]
aDurch wiederholte Gabe von Kohle wird die Halbwertszeit von 7–8 Tage auf 18 h (Vale et al. 1999) und durch wiederholte Gabe von Colestyramin auf 3 Tage verkürzt (Carruthers und Dujovne 1980).

Verabreichung von Abführmitteln

Die Gabe von Abführmitteln (Natriumsulfat, Laktulose, Magnesiumsulfat, Sorbitol) hat als eigenständiges Verfahren zur primären Giftelimination keine praktische Bedeutung mehr. Die Ergebnisse zur Anwendung mit Kohle sind widersprüchlich. Wenn überhaupt, wird nur die einmalige Anwendung empfohlen. Nach einmaliger Gabe von Kohle sollten Abführmittel nicht routinemäßig verabreicht werden. Die Verabreichung ist kontraindiziert nach Ingestion von ätzend wirkenden Noxen, bei gastrointestinaler Atonie, Obstruktion oder Blutungen sowie bei Hypotonie und Elektrolytstörungen. Besondere Vorsicht ist bei Säuglingen und Patienten im hohen Alter geboten. Als Komplikationen können Übelkeit, Erbrechen, abdominelle Krämpfe und ein transitorischer Blutdruckabfall auftreten. Nach wiederholter Anwendung kann es zur Dehydratation, Hypernatriämie bzw. Hypermagnesiämie kommen. Dünn- und Dickdarmnekrosen wurden beobachtet bei kombinierter Anwendung von Sorbitol/Natriumpolystyrolsulfonat zur Therapie einer Hyperkaliämie (AACT/EAPCCT 2004a; Olson und Vohra 2018).

Orthograde Darmspülung

Wegen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwands bedarf die Durchführung einer orthograden Darmspülung (Darmlavage) einer besonders kritischen Indikationsstellung und sollte erwogen werden, wenn die Giftentfernung bei einer lebensgefährlichen Vergiftung mit den bisher beschriebenen Verfahren nicht erfolgversprechend ist (Thanacoody et al. 2015).
Indikationen
Eine orthograde Darmspülung ist indiziert nach Ingestion von
  • Noxen, die nicht an Kohle gebunden werden (z. B. Eisen, Lithium, Thallium),
  • Retardpräparaten in hoher Dosierung (z. B. Acetylsalicylsäure, Theophyllin, Valproinsäure, Verapamil),
  • kleinen runden Fremdkörpern (z. B. Bleikügelchen) oder verpackten illegalen Drogen („Bodypacking“ von Kokain und Heroin) (Thanacoody et al. 2015; Olson et al. 2022).
Kontraindikationen
Eine orthograde Darmspülung ist kontraindiziert bei
  • instabilen Herz-Kreislauf-Verhältnissen,
  • einer drohenden oder bereits manifesten Vigilanzstörung; unter diesen Umständen ist die endotracheale Intubation (geblockter Tubus) Voraussetzung für die Durchführung der Darmspülung,
  • einer Gefährdung durch einen Krampfanfall (Ausnahme „Bodypacking“),
  • heftigem Erbrechen, Passagehindernissen, Perforation und Blutungen im Magen-Darm-Trakt sowie bei Ileus (Thanacoody et al. 2015; Olson et al. 2022; Prosser 2019).
Durchführung
Die orthograde Darmspülung wird mit isotoner Polyethylenglykol-Elektrolytlösung über eine nasogastrale Sonde (Durchmesser 4 mm, entsprechend 12 French) durchgeführt. Die richtige Lage der Sonde muss wie bei der Magenspülung durch epigastrische Auskultation kontrolliert werden. Die Verabreichung sollte in sitzender Position oder bei mindestens bis 45° aufgerichtetem Kopfteil des Bettes erfolgen. Beim Erwachsenen werden 1000–2000 ml/h und bei Kindern 500 ml bzw. 35 ml/kg KG pro Stunde verabreicht, bis rektal eine klare Flüssigkeit ausgeschieden wird. Kommt es nicht zur Ausscheidung, muss die Zufuhr nach 8–10 l bei Erwachsenen und nach 150–200 ml/kg KG bei Kindern abgebrochen werden.
Gegen Brechreiz oder Erbrechen kann ein Antiemetikum (Metoclopramid i.v.) verabreicht werden. Bei anhaltendem Erbrechen sollte das pro Stunde einlaufende Volumen auf die Hälfte reduziert werden. Der Zusatz von Kohle zur Spülflüssigkeit (25–30 g alle 2–3 h) zur Verbesserung der Giftelimination wird kontrovers diskutiert (AACT/EAPCCT 2004c; Olson et al. 2022).
Risiken und unerwünschte Wirkungen
Die häufigsten unerwünschten Effekte der Darmspülung sind Übelkeit und Erbrechen, abdominelle Krämpfe und Blähungen. Ohne Intubationsschutz besteht die Gefahr einer Aspiration der Spülflüssigkeit. Die Effektivität der Gabe von Kohle kann durch die Spülflüssigkeit vermindert werden (Thanacoody et al. 2015; Olson et al. 2022). Häufig wird über eine Elektrolytstörung, insbesondere eine Hypokaliämie berichtet (Fachinformation Klean-Prep® 2018).

Endoskopische Maßnahmen

Erhebliche Restmengen einer Noxe nach Magenspülung, Pharmakobezoare aus agglomerierten (Retard-)Tabletten, Phytobezoare (Pflanzenmaterial) und Fremdkörper (Münzen, Knopfzellbatterien u. a.), die die Öffnungen des Magenschlauchs nicht passieren können oder an der Magenwand adhärieren (Simpson 2011), können mithilfe einer ösophagogastroduodenalen Endoskopie erkannt und entfernt werden. Eine gastroskopische Entfernung sollte auch nach mehr als 1 h nach Ingestion hochtoxischer Pflanzen (Kupper und Reichert 2009) oder Pflanzenteile wie Eibennadeln in Erwägung gezogen werden (Kalentzi et al. 2010). Nach Ingestion von mehr als 4–5 g Quetiapin-Retardtabletten wird eine gastroskopische Entfernung innerhalb von 24 h empfohlen (Tschirdewahn und Eyer 2019). Vor der Verletzungsgefahr beim Versuch, Material im Magen zu zerkleinern, und vor der Gefahr einer Blutung bei der Entfernung adhärierten Materials ist zu warnen (Buckley et al. 1995; Kupferschmidt 2007; Nelson 2000).

Chirurgische Maßnahmen

Bei unzureichender Giftelimination durch Magen- oder Darmspülung oder Verabreichung von Kohle (z. B. nach Ingestion einer sehr hohen Dosis retardierter Arzneiformen wie Eisenpräparaten oder vieler substanzgefüllter Päckchen durch Drogentransporteure) kann eine lebensgefährliche Vergiftung eintreten. Hier muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Entfernung der im Darm befindlichen Agglomerate (Buckley et al. 1995; Nelson 2000) oder Päckchen (Schaper et al. 2003; Wittau et al. 2004; Olson et al. 2022) durch Laparotomie erfolgen muss.

Sekundäre Giftelimination

In der Vergangenheit wurde die Wirksamkeit der zur sekundären Giftelimination eingesetzten Verfahren häufig überschätzt, und die tatsächlich aus dem Organismus entfernte Menge der Noxe stand in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Risiken des Eliminationsverfahrens. Deshalb müssen klinische, toxikologische und pharmako(toxiko-)kinetische Überlegungen in die therapeutische Entscheidungsfindung unbedingt einfließen.
  • Klinische Gesichtspunkte:
    • Es handelt sich um eine schwere, lebensbedrohliche Vergiftung, bei der die verfügbaren symptomatischen Maßnahmen ausgeschöpft sind.
    • Es kann im Verlauf zu vital bedrohlichen Komplikationen (Organversagen) kommen, wenn die Elimination nicht beschleunigt wird.
    • Es ist bereits zu einer Störung der Elimination durch Leber- und/oder Niereninsuffizienz gekommen.
  • Toxikologische und toxikokinetische Gesichtspunkte:
    • Es wurde eine potenziell letale Dosis der Noxe aufgenommen bzw. es wurden potenziell letale Blut(Plasma-, Serum-)spiegel der Noxe bestimmt.
    • Die Noxe hat ein geringes Verteilungsvolumen (bis 1 l/kg KG), ist also überwiegend im Blut (Plasma) und in der extrazellulären Flüssigkeit vorhanden.
    • Die Noxe hat eine geringe Plasmaproteinbindung; der größere freie, im Plasmawasser befindliche Anteil ist einer sekundären Giftelimination zugänglich.

Beschleunigung der renalen Elimination

Forcierte Diurese

Die forcierte Diurese mit Infusion großer Volumina zur Steigerung der renalen Giftelimination ist heute wegen der geringen Effizienz und der damit verbundenen Risiken und Komplikationen (Elektrolytentgleisungen, Dehydratation bei zusätzlicher Diuretikagabe, Hyperhydratation bei ungenügender Ausscheidung, Lungenödem, Herzinsuffizienz, Hirnödem) obsolet. Alle Noxen, bei denen die Anwendung der forcierten Diurese als indiziert galt, sind auch anderen Verfahren der sekundären Giftelimination zugänglich.

Alkalisierung des Urins

Durch Anhebung des pH-Wertes im Urin auf ≥ 7,5 wird eine Beschleunigung der renalen Ausscheidung von schwachen Säuren erreicht, die weitgehend unverändert renal eliminiert werden, nur wenig an Plasmaproteine gebunden sind und ein kleines Verteilungsvolumen besitzen. Eine intakte Nierenfunktion und ein ansonsten ausgeglichener Wasser-Elektrolyt-Haushalt sind notwendige Voraussetzungen (Proudfoot et al. 2004).
Indikationen
Die Alkalisierung des Urins ist indiziert bei Vergiftungen durch
  • Salizylate: Bei mittelschweren Vergiftungen (Serumspiegel > 350 und < 800 mg/l) ist es die Methode der Wahl zur sekundären Giftelimination (Hoffmann-Walbeck 2003).
  • Phenobarbital: Die wiederholte Verabreichung von Kohle und die Hämodialyse (s. Abschn. 3.2.1 und 3.2.4) gelten jedoch als der Alkalisierung überlegene Verfahren (Proudfoot et al. 2004).
  • 2,4-Dichlorphenoxyessigsäure (2,4-D) und 2-(4-Chlor-2-methylphenoxy)propionsäure (Mecoprop): Bei diesen Noxen ist aber für die Effektivität der Elimination eine zusätzliche Volumenzufuhr erforderlich; die anzustrebende Urinausscheidung beträgt 600 ml/h (Proudfoot et al. 2004).
Darüber hinaus spielt die Harnalkalisierung eine Rolle zur erhöhten Ausscheidung von Chlorpropamid, Ameisensäure, Diflunisal, Fluoriden und Methotrexat (Goldfarb und Ghannoum 2019). Eine beschleunigte Elimination führt nicht notwendigerweise zu einer Verbesserung des klinischen Verlaufs (Proudfoot et al. 2004).
Kontraindikationen
Die Alkalisierung des Urins ist bei einer vorbestehenden Niereninsuffizienz kontraindiziert. Eine Herzerkrankung stellt eine relative Kontraindikation dar (Proudfoot et al. 2004).
Weitere Kontraindikationen sind
  • Lungenödem bei Hypervolämie,
  • metabolische oder respiratorische Alkalose oder Hypernatriämie (Jiang 2022).
Durchführung
Beim Erwachsenen werden 225 mmol Natriumhydrogencarbonat (225 ml einer 8,4 %igen Lösung) innerhalb 1 h intravenös verabreicht. Bei einer vorbestehenden Azidose kann die Infusionsgeschwindigkeit und/oder die Dosis erhöht werden (Cave: Hypokaliämie!). Der pH-Wert des Urins sollte alle 15–30 min kontrolliert werden, bis er 7,5–8,5 erreicht hat; danach sind stündliche Kontrollen ausreichend. Zur Aufrechterhaltung der Alkalisierung wird intermittierend Natriumhydrogencarbonat als i.v.-Bolus (0,5 mmol/kg KG) verabreicht, wobei der pH-Wert im arteriellen Blut 7,5 nicht überschreiten sollte. Die Kalium- und pH-Werte sind stündlich zu kontrollieren und ggf. auszugleichen. Die Urinausscheidung sollte 100–200 ml/h nicht überschreiten (Proudfoot et al. 2004).

Risiken und unerwünschte Wirkungen

Eine Hypokaliämie ist die häufigste Komplikation der Alkalisierung, die aber durch Kaliumzufuhr (120 mmol Kaliumchlorid i.v. über 3 h) beherrschbar ist. Gelegentlich kann eine alkalotische Tetanie auftreten. Eine Hypokalzämie tritt dagegen selten auf. Eine Gefährdung durch eine koronare oder zerebrale Vasokonstriktion wurde dagegen bisher im Zusammenhang mit einer Alkalisierung nicht beobachtet (Proudfoot et al. 2004). Des Weiteren kann die Alkalose zu einer verminderten Sauerstoffversorgung der Peripherie und infolge erhöhter pCO2-Werte zu einer paradoxen intrazellulären Azidose führen. Es besteht ein erhöhtes Risiko einer Hypernatriämie und Hyperosmolalität bei schneller Infusion hypertoner Lösungen bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern (Jiang 2022).

Entfernung aus dem Blut

Hämodialyse

Noxen mit einem Molekulargewicht < 500 Dalton, guter Wasserlöslichkeit, geringem Verteilungsvolumen und geringer Plasmaproteinbindung können durch den Einsatz der Hämodialyse zur sekundären Giftelimination effektiv aus dem Blut entfernt werden. High-Flux-Membranen erlauben sogar eine Elimination von Noxen bis zu einer Größe von 10.000 Dalton (Cormier und Ghannoum 2017). Zur Abschätzung der Effektivität der Hämodialyse kann der Quotient aus freiem Anteil der Noxe im Plasma (in Prozent) und Verteilungsvolumen (in l/kg KG) herangezogen werden. Ist dieser Quotient > 80, so kann innerhalb von 6 h bis zur Hälfte des Körperbestandes der Noxe entfernt werden; ist er < 20, so ist die Effizienz gering (Martens 2000).
Die Clearance der Noxe gibt an, welches Volumen in einer bestimmten Zeiteinheit von der Noxe befreit wird. Ist die totale Clearance (Körperclearance) der Noxe gering (< 4 ml/min/kg KG), so kann durch Hämodialyse eine höhere Clearance erreicht werden (Martens 2000; Cormier und Ghannoum 2017).
Die Halbwertszeit der Elimination (HWZ in Stunden) ergibt sich aus dem Verteilungsvolumen (Vd in Liter) und der Clearance (Cl in l/h): HWZ = (0,693 × Vd)/Cl. Ist die durch Hämodialyse zu erreichende Clearance größer als die totale Clearance, wird die Halbwertszeit verkürzt, die Ausscheidung also beschleunigt.
Indikationen
Unter Berücksichtigung der oben genannten Gesichtspunkte ist die Hämodialyse zur sekundären Giftelimination indiziert bei schweren Vergiftungen durch (EXTRIP 2022):
  • Alkohole: Methanol, Äthanol (gut dialysierbar aber selten nötig (Kreshak 2022), 2-Propanol (Isopropanol) (ebenso wie der Metabolit Aceton gut dialysierbar, jedoch erst ab Serumkonzentrationen von 0,4–0,5 g/l in Erwägung zu ziehen (Chenoweth 2022)
  • Glykole: Ethylenglykol
  • Metformin (entstehende Laktatazidose mit Laktatserumkonzentration > 20 mmol/l)
  • Paracetamol (Serumkonzentrationen > 900 mg/l; 6620 μmol/l)
  • Phenobarbital
  • Salizylate
  • Theophyllin (Serumkonzentrationen > 100 mg/l; 555 μmol/l)
  • Valproat (Serumkonzentrationen > 1300 mg/l; 9000 μmol/l, Hyperammonämie)
Kontraindikationen
Die Durchführung einer Hämodialyse ist kontraindiziert, wenn
  • nur eine geringe Dosis der Noxe im Vergleich zum Körperbestand entfernt werden kann,
  • die Vergiftung auch mithilfe eines Antidots effektiv behandelt werden kann,
  • (relativ) eine Gerinnungsstörung vorliegt,
  • (relativ) eine Herz-Kreislauf-Insuffizienz besteht.
Durchführung
Die zur sekundären Giftelimination eingesetzte Technik unterscheidet sich nicht vom Vorgehen bei akuter Niereninsuffizienz. Die Antikoagulation erfolgt mit Heparin oder Zitrat bei Gerinnungsstörungen. Das Blut kann mit Flussraten von 300–500 ml/min gepumpt werden, sodass die Clearance der Noxe 200–300 ml/min und mehr erreichen kann. Die Hämodialyse wird über 4–8 h durchgeführt, wobei die Flussrate des Dialysats 600–800 ml/min beträgt. Durch die Verwendung von High-Flux-Dialysatoren, mit denen Noxen mit einem größeren Molekulargewicht (bis 11.800 Dalton) entfernt werden können, wurde die Effizienz erheblich verbessert. Für Valproinsäure und Carbamazepin wurde gezeigt, dass mit diesen Dialysatoren die Wirksamkeit der Hämoperfusion erreicht oder übertroffen wird (Goldfarb und Ghannoum 2019).
Risiken und unerwünschte Wirkungen
Während der Hämodialyse kann es insbesondere bei schwer erkrankten Patienten zum Blutdruckabfall kommen. Blutungen oder Thrombosierungen im Bereich des venösen Zugangs sind selten. Systemische Gerinnungsstörungen und Blutungen können durch Anpassung der Antikoagulation mit Heparin oder der Zitratdialyse in der Regel vermieden werden. Eine Infektionsgefahr besteht bei längerer Verweildauer der Katheter. Durch die Hämodialyse entfernte körpereigene Stoffe, therapeutisch verabreichte Arzneimittel und Antidota (z. B. Äthanol und Fomepizol bei Methanol- und Ethylenglykolvergiftungen) müssen adäquat ersetzt werden (Goldfarb und Ghannoum 2019).

Peritonealdialyse

Für die Peritonealdialyse gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Hämodialyse. Im Prinzip können damit alle Noxen eliminiert werden, die einer Hämodialyse zugänglich sind. Die Durchführung ist zwar technisch relativ einfach, die Effektivität aber deutlich geringer (10–15 % der Hämodialyse; Clearance von 10–15 ml/min), vor allem wenn der Patient hypoton ist. Durch eine Peritonealdialyse kann bei 1- bis 2-stündlichem Wechsel des Dialysats innerhalb von 24 h die gleiche Dosis einer Noxe entfernt werden wie bei einer 4-stündigen Hämodialyse (Olson et al. 2022). Das Verfahren kommt bei Vergiftungen heute nur noch zur Anwendung, wenn eine Hämodialyse nicht zur Verfügung steht oder der Patient aufgrund seines klinischen Zustands nicht verlegt werden kann (Goldfarb und Ghannoum 2019).

Andere kontinuierliche Verfahren

Die sekundäre Giftelimination kann auch mit der kontinuierlichen arteriovenösen Hämofiltration (CAVH), der kontinuierlichen arteriovenösen Hämodialyse (CAVHD), der kontinuierlichen venovenösen Hämofiltration (CVVH) und der kontinuierlichen venovenösen Hämodialyse (CVVHD) durchgeführt werden, deren Dialysatoren größere Poren als konventionelle Dialysemembranen besitzen, sodass Noxen mit einem Molekulargewicht zwischen 10.000 und 50.000 Dalton eliminiert werden können. Damit kann über 24 h behandelt werden, allerdings bei einer schweren Vergiftung mit viel geringerer Effektivität. Bei Patienten mit einer hypotonen Kreislaufsituation stellen diese Verfahren aber tatsächlich eine alternative Behandlungsmöglichkeit dar. Ihre Bedeutung bei der Behandlung von Vergiftungen kann derzeit nicht abschließend bewertet werden (Goldfarb und Ghannoum 2019; Olson et al. 2022).
Plasmapherese und Austauschtransfusion
Durch Plasmapherese und Austauschtransfusion können Noxen (Molekulargewicht >100.000 Dalton) entfernt werden, die einer Giftelimination durch Hämodialyse nicht zugänglich sind. Auf diese Weise lassen sich auch an Plasmaproteine gebundene Noxen, Methämoglobin und Immunglobuline (Antikörper, Antigen-Antikörper-Komplexe) entfernen. Abgesehen davon, dass diese Verfahren sehr teuer sind, ist der Patient immer einer Infektionsgefahr ausgesetzt. Werden Albumin, „Fresh Frozen Plasma“ (FFP) oder Kombinationen aus beiden zur Substitution verwendet, kann es zu anaphylaktischen Reaktionen kommen (Goldfarb und Ghannoum 2019). Die Datenlage ist hier insgesamt schlecht, eine klare Empfehlung zur Elimination von Substanzen kann nicht gegeben werden.
Hämoperfusion
Obwohl die herkömmliche Hämoperfusion von der EXTRIP Workgroup (EXTRIP 2022) als Alternative zur Hämodialyse für die sekundäre Elimination einiger Substanzen (Barbiturate, Carbamazepin, Phenytoin, Theophyllin, Thallium und Valproinsäure) noch empfohlen wird, hat sie aufgrund der neuen Dialyseverfahren und großporiger Filter in der klinischen Toxikologie keinen relevanten Stellenwert mehr. Zunehmende Erwähnung findet hingegen die Anwendung von Cytosorb®.
Dies ist ein Hämoperfusionsverfahren mit porösen Polymerkügelchen als Adsorbermaterial und einer Gesamtadsorptionsfläche von 45.000 m2. Bisherige Einsatzgebiete von Cytosorb® sind Entfernung von Zytokinen beim systemischen inflammatorischen Response-Syndrom/Sepsis, von Bilirubin bei Leberversagen oder Myoglobin bei Rhabdomyolyse. Zusätzlich wird es zur Entfernung von Ticagrelor (Angheloiu et al. 2017) und Rivaroxaban (Koertge et al. 2018) in der Notfallherzchirurgie eingesetzt. Auch beim Einsatz von Cytosorb® zur Entfernung von Substanzen ist zu berücksichtigen, dass die Substanz am Adsorbermaterial binden muss, das Verteilungsvolumen nicht größer als 1–2 l/kg KG und die endogene Clearance nicht größer als 4 ml/min/kg KG sein sollte (Goldfarb und Ghannoum 2019). Aussagen zur Effektivität bei Intoxikationen finden sich bisher nur in Einzelfallberichten. Sollten die genannten Bedingungen nicht erfüllt sein, sind positive Berichte über den Einsatz von bei Cytosorb® bei Vergiftungen kritisch zu sehen.

Wiederholte Verabreichung von medizinischer Kohle

Durch die wiederholte Verabreichung von medizinischer Kohle wird erreicht, dass sich im gesamten Magen-Darm-Trakt eine dünne Suspension mit einem Adsorbens befindet, das durch die Bindung der Noxen im Lumen, durch Unterbrechung des enterohepatischen und des enteroenteralen Kreislaufs zur sekundären Giftelimination führt.
Indikationen
Die wiederholte Verabreichung von Kohle ist indiziert bei schweren Vergiftungen mit
In Studien an freiwilligen Probanden konnten auch Amitriptylin, Dextropropoxyphen, Digitoxin, Digoxin, Disopyramid, Nadolol, Phenylbutazon, Phenytoin, Piroxicam und Sotalol durch wiederholte Verabreichung von Kohle effektiv eliminiert werden. Dagegen wird die Anwendung bei der Salizylatvergiftung kontrovers diskutiert (AACT/EAPCCT 1999; Olson et al. 2022).
Kontraindikationen
Für die wiederholte Verabreichung gelten die gleichen Kontraindikationen wie für die einmalige Kohlegabe und die orthograde Darmspülung (s. Abschn. 2.2.3 und 2.2.6).
Für Astemizol, Chlorpropamid, Doxepin, Imipramin, Meprobamat, Methotrexat, Phenytoin, Valproinsäure, Tobramycin und Vancomycin konnte weder durch experimentelle Untersuchungen noch durch klinische Studien eine Wirksamkeit der wiederholten Verabreichung von Kohle nachgewiesen werden (AACT/EAPCCT 1999).
Durchführung
Die wiederholte Verabreichung von Kohle erfolgt mit einer Dosierung von 20–30 g oder 0,5–1,0 g/kg als dünne Suspension aller 2–3 h oral oder über eine nasogastrale Sonde (Olson et al. 2022). Zur Vermeidung von Erbrechen und Regurgitation kann die Suspension häufiger, aber in geringerer Menge verabreicht werden. Vorteilhaft ist auch eine initial hohe Dosis (50–100 g), gefolgt von kleineren Mengen in größeren zeitlichen Abständen, im Durchschnitt aber 12,5 g/h. Die gleichzeitige Verabreichung von Abführmitteln wird nicht empfohlen (AACT/EAPCCT 1999).
Risiken und unerwünschte Wirkungen
Die wiederholte Verabreichung von Kohle kann zur gastrointestinalen Obstruktion und zum Ileus führen. Bei nichtintubierten Patienten kann es zur Aspiration der Suspension kommen. In diesem Zusammenhang wurde über 6 Todesfälle berichtet. Die gleichzeitige Verabreichung von Abführmitteln kann zur Hypernatriämie, Hypokaliämie, Hypermagnesiämie und zur metabolischen Azidose führen (AACT/EAPCCT 1999; Olson et al. 2022; Skov et al. 2021).

Hyperbare Oxygenierung (HBO)

Die hyperbare Oxygenierung in einer Sauerstoffüberdruckkammer stellt ein effektives Verfahren zur Beschleunigung der Elimination von an Hämoglobin gebundenem Kohlenmonoxid (CO) aus dem Blut dar. Unter Überdruck kann die Lösung von Sauerstoff im Blut bis auf das 20-Fache der Konzentration bei normaler Atmung gesteigert und gleichzeitig eine erhebliche Beschleunigung der CO-Elimination erreicht werden (Tab. 2).
Tab. 2
Halbwertszeiten von an Hämoglobin gebundenem Kohlenmonoxid (CO-Hb). (Nach Welslau et al. 2004)
Atemgas
Druck (kPa)
CO-Hb-Halbwertszeit (min)
21 % Sauerstoff (Luft)
100
320
100 % Sauerstoff
100
60
100 % Sauerstoff
300
23
Bei den Anzeichen einer schweren Kohlenmonoxidvergiftung (u. a. fortgesetzte Bewusstseinsstörungen, metabolische Azidose, respiratorische Insuffizienz und/oder kardiale Ischämie) kann als Individualentscheidung im Erwachsenenalter (18 Jahre) eine hyperbare Sauerstofftherapie (HBOT) innerhalb von 6 h nach Expositionsende durchgeführt werden; in der Schwangerschaft (fetales Hb hat eine stärkere Bindung zu CO) sollte eine Therapie durchgeführt werden (DIVI 2021; Gottlieb et al. 2022).
Literatur
AACT/EAPCCT (1999) Position statement and practice guidelines on the use of multi-dose activated charcoal in the treatment of acute poisoning. J Toxicol Clin Toxicol 37:731–751CrossRef
AACT/EAPCCT (2004a) Position paper: cathartics. J Toxicol Clin Toxicol 42:243–253CrossRef
AACT/EAPCCT (2004b) Position paper: gastric lavage. J Toxicol Clin Toxicol 42:933–943CrossRef
AACT/EAPCCT (2004c) Position paper: whole bowel irrigation. J Toxicol Clin Toxicol 42:843–854CrossRef
AACT/EAPCCT (2005) Position paper: single-dose activated charcoal. J Toxicol Clin Toxicol 43:61–87CrossRef
Angheloiu GO, Gugiu GB, Ruse C, Pandey R, Dasari RR, Whatling C (2017) Ticagrelor removal from human blood. JACC Basic Transl Sci 2:135–145CrossRefPubMedPubMedCentral
Benson BE, Hoppu K, Troutman WG, Bedry R, Erdman A, Höjer J, Mégarbane B, Thanacoody R, Caravati EM (2013) Position paper update: gastric lavage for gastrointestinal decontamination. Clin Toxicol 51:140–146CrossRef
Buckley NA, Dawson AH, Reith DA (1995) Controlled release drugs in overdose. Clinical considerations. Drug Saf 12:73–84CrossRefPubMed
Carruthers SG, Dujovne CA (1980) Cholestyramine and spironolactone and their combination in digitoxin elimination. Clin Pharmacol Ther 27:184–187
Chenoweth J (2022) Isopropyl alcohol. In: Olson KR, Smollin CG (Hrsg) Poisoning and drug overdose, 8. Aufl. McGraw-Hill Medical, New York, S 278–280
Cormier MJ, Ghannoum MJ (2017) Extracorporeal substance removal. In: Brent J et al (Hrsg) Critical care toxicology. Diagnosis and management of the critically poisoned patient, 2. Aufl. Springer, Cham, S 267–278CrossRef
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI e.V.) (2021) S2k-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Kohlenmonoxidvergiftung. http://​www.​awmf.​org/​leitlinien/​detail/​ll/​040-012.​html. Zugegriffen am 22.10.2022
EXTRIP (2022). Extracorporeal treatments in poisoning workgroup. https://​www.​extrip-workgroup.​org/​. Zugegriffen am 12.10.2022
Goldfarb DS, Ghannoum M (2019) Principles and techniques applied to enhance elimination. In: Nelson LS et al (Hrsg) Goldfrank’s toxicologic emergencies, 11. Aufl. Mc Graw Hill Education, New York, S 90–100
Gottlieb J, Capetian P, Hamsen U, Janssens U, Karagiannidis C, Kluge S, König M, Markewitz A, Nothacker M, Roiter S, Unverzagt S, Veit W, Volk T, Witt C, Wildenauer R, Worth H, Fühner T (2022) German S3 guideline – oxygen therapy in the acute care of adult patients. Pneumologie 76:159–216PubMed
Heinemeyer G, Fabian U (Hrsg) (1997) Der Vergiftungs- und Drogennotfall. Allgemeine und spezielle Maßnahmen im ärztlichen Not- und Rettungsdienst, 3. Aufl. Ullstein Mosby, Berlin/Wiesbaden
Hoegberg LCG, Shepherd G, Wood DM, Johnson J, Hoffman RS, Caravati EM, Chan WL, Smith SW, Olson KR, Gosselin S (2021) Systematic review on the use of activated charcoal for gastrointestinal decontamination following acute oral overdose. Clin Toxicol 59:1196–1227CrossRef
Hoffmann-Walbeck P (2003) Salicylate. In: von Mühlendahl KE (Hrsg) Vergiftungen im Kindesalter, 4. Aufl. Thieme, Stuttgart/New York, S 359–360
Höjer J, Troutman WG, Hoppu K, Erdman A, Benson BE, Mégarbane B, Thanacoody R, Bedry R, Caravati EM (2013) Position paper update: ipecac syrup for gastrointestinal decontamination. Clin Toxicol 51:134–139CrossRef
Jiang A (2022) Bicarbonate, Sodium. In: Olson KR, Smollin CG (Hrsg) Poisoning and drug overdose, 8. Aufl. McGraw-Hill Medical, New York, S 501–502
Kalentzi C, Wattenberg M, Ernstberger J, Deters M, Schaper A, Hentschel H (2010) Yew can be really poisonous to You. Clin Toxicol 48:309. (Abstract 301)
Kirchinger W (2010) Management von Strahlenunfällen und Strahlenkatastrophen – Schutz der (Klinik-)Mitarbeiter. In: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Katastrophenmedizin. Leitfaden für die ärztliche Versorgung im Katastrophenfall, 5. Aufl. Bonifatius GmbH, Druck – Buch – Verlag, Paderborn, S 203–233
Klean Prep® Fachinformation. Norgine GmbH – Stand der Information 06/2018. https://​www.​fachinfo.​de/​api/​fachinfo/​pdf/​008236. Zugegriffen am 22.10.2022
Koertge A, Wasserkort R, Wild T, Mitzner S (2018) Extracorporeal hemoperfusion as a potential therapeutic option for critical accumulation of rivaroxaban. Blood Purif 45:126–128CrossRefPubMed
Kreshak A (2022) Ethanol. In: Olson KR, Smollin CG (Hrsg) Poisoning and drug overdose, 8. Aufl. McGraw-Hill Medical, New York, S 228–230
Kupferschmidt H (2007) Place for endoscopy in gastrointestinal decontamination. Clin Toxicol 45:353. (Abstract 88)
Kupper J, Reichert C (2009) Intoxications with plants. Ther Umsch 66:343–348CrossRefPubMed
Martens F (2000) Lightfaden Vergiftungen. Urban und Fischer, München/Jena
Nelson L (2000) As if there weren’t enough controversies in gastrointestinal decontamination. Clin Toxicol 38:483–484
Nicolai T, Reiter K (2004) Notfalltherapie der akuten Fremdkörperaspiration beim Kind. Notfall Rettungsmedizin 7:501–506CrossRef
Olson KR, Vohra R (2018) Emergency evaluation and treatment. In: Olson KR (Hrsg) Poisoning and drug overdose, 7. Aufl. McGraw-Hill Medical, New York, S 1–72
Olson KR, Vohra R, Smollin CG (2022) Emergency evaluation and treatment. In: Olson KR, Smollin CG (Hrsg) Poisoning and drug overdose, 8. Aufl. McGraw-Hill Medical, New York, S 1–73
Prosser JM (2019) Internal concealment of xenobiotics. In: Nelson LS, Howland MA, Lewin NA, Smith SW, Goldfrank LR, Hoffman RS (Hrsg) Goldfrank’s toxocologic emergencies, 11. Aufl. McGraw-Hill Medical, New York, S 545–550
Proudfoot AT, Krenzelok EP, Vale JA (2004) Position Paper on urine alkalinization. J Toxicol Clin Toxicol 42:1–26CrossRefPubMed
Schaper A, Hofmann R, Ebbecke M, Desel H, Langer C (2003) Kokain-body-packing. Chirurg 74:626–631CrossRefPubMed
Simpson SE (2011) Pharmacobezoars described and demystified. Clin Toxicol 49:72–89CrossRef
Skov K, Graudal NA, Jürgens G (2021) The effect of activated charcoal on drug exposure following intravenous administration: a meta-analysis. Basic Clin Pharmacol Toxicol 128:568–578CrossRefPubMed
Strobel MP (2003) Flusssäure. In: von Mühlendahl KE (Hrsg) Vergiftungen im Kindesalter, 4. Aufl. Thieme, Stuttgart New York, S 206–209
Struck (2008) Therapie von Verätzungen und Verbrennungen der Augen. Klin Monatsbl Augenheilkd 225:R183–R198CrossRefPubMed
Thanacoody R, Caravati EM, Troutman B, Höjer J, Benson B, Hoppu K, Erdman A, Bedry R, Mégarbane B (2015) Position paper update: whole bowel irrigation for gastrointestinal decontamination of overdose patients. Clin Toxicol 53:5–12CrossRef
Tschirdewahn J, Eyer F (2019) Diagnostics and treatment of selected clinically relevant, acute drug intoxications. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 62:1313–1323CrossRef
Vale JA, Krenzelok EP, Barceloux GD (1999) Position statement and practice guidelines on the use of multi-dose activated charcoal in the treatment of acute poisoning. Clin Toxicol 37:731–751
Welslau W, van Laak U, Pröhl J (2004) HBO-Therapie bei CO-Intoxikation. Trauma Berufskrankh 6:12–15CrossRef
Wittau M, Weber D, Reher B, Link KH, Henne-Bruns D, Siech M (2004) „Bodypacker“ als chirurgischer Notfall. Chirurg 75:436–441CrossRefPubMed
Zilker T, Felgenhauer N, Spörri R (2010) Management von Gefahrstoffunfällen und Massenvergiftungen. In: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Katastrophenmedizin. Leitfaden für die ärztliche Versorgung im Katastrophenfall, 5. Aufl. Bonifatius GmbH, Druck – Buch – Verlag, Paderborn, S 234–265