Rechtsgebiet | Öffentliches Recht | Zivilrecht |
Kausalitätstheorie | Relevanztheorie | Adäquanztheorie |
Rechtsgrundlagen | SGB VII (Träger, z. B. Berufsgenossenschaften) | Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) | | Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB) in verschiedenen Versionen | Versicherungsbedingungen (AKB bzw. AHB), Versicherungsvertragsgesetz (VVG) |
Versicherte Ereignisse | Unfälle im Rahmen der versicherten Tätigkeit sowie Wegeunfälle | Unfälle in Ausübung oder infolge des Dienstes (einschließlich Wegeunfälle) | Gesundheitsschäden, für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft einsteht | Alle Unfälle des täglichen Lebens mit in den AUB genannten individuellen Beschränkungen | Das jeweilige, die Schadensersatzpflicht des Versicherten begründende Ereignis |
Vom Versicherungsschutz ausgenommene Ereignisse | Unfälle aus „innerer Ursache“, es sei denn, es bestand eine Mitwirkung „besonderer betrieblicher Umstände“ oder eine „erhöhte Betriebsgefahr“ | Unfälle aus „innerer Ursache“ wie in der gesetzlichen Unfallversicherung. Zusätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Dienstunfälle | Nicht durch das BVG und seine Nebengesetze abgedeckte Gesundheitsschäden | | Im Pflichtversicherungsbereich keine, evtl. aber mitwirkendes Verschulden des Geschädigten |
Vom Versicherungsschutz ausgenommene Schädigungsfolgen | Keine | Keine | Keine | U. a. Schädigungen an Bandscheiben und Gehirnblutungen, sofern der Unfall nicht überwiegende Ursache ist, sowie krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen | Im Pflichtversicherungsbereich keine, evtl. aber mitwirkendes Verschulden des Geschädigten |
Verwendete Begriffe | Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) | Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) | Grad der Schädigungsfolgen (GdS) | Invalidität bzw. Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (BdL) | Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) |
Maßstab für die Bemessung der Funktionsstörungen | MdE als abstraktes Maß für den Umfang der verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens | MdE als abstraktes Maß für die Herabsetzung der Fähigkeit des Beamten, seine Arbeitskraft auf dem gesamten allgemeinen Arbeitsmarkt wirtschaftlich zu verwerten | GdS als Maß für alle körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung unabhängig vom Erwerbsleben | Invalidität nach der „Gliedertaxe“; BdL als abstraktes Maß für die Beeinträchtigung im gesamten Berufs- und Privatleben | MdE als Maß für konkrete berufliche Leistungseinschränkungen |
Bemessungsgrundlagen | „Maßgebliche“ Gutachtenliteratur | „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ | „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ | Gliedertaxe | Freie Einschätzung |
Leistungen | Verletztenrente ab MdE 20 v.H., Behandlungen der Unfallfolgen usw. | Unfallausgleich ab MdE 25 v.H., Behandlung der Unfallfolgen usw. | Beschädigtenrente ab GdS 30 | Todesfall- und Invaliditätsleistungen ab 1 % Invaliditätsgrad, Krankenhaustagegeld usw. | Geldersatz für sämtliche materiellen und immateriellen Einbußen |